Soweit sich die Stifter das Änderungsrecht nicht vorbehalten haben, besteht das subsidiäre Änderungsrecht des Vorstands gem § 33 Abs 2 Satz 2 PSG
Das Tatbild des § 211 Abs 3 StGB wird auch durch den Vollzug des Beischlafs zwischen halbbürtigen Geschwistern erfüllt
Ein Servitutsberechtigter ist wesentlich stärker abgesichert als ein Nachbar, der sich nicht auf eine Servitut stützen kann, sondern lediglich öffentlich-rechtliche Einwendungen im Zuge des Bauverfahrens vorbringen kann
Nach stRsp ist eine Anpassung der Benützungsart durch den Servitutsberechtigten an die vorschreitende technische Entwicklung grundsätzlich zulässig; eine Einschränkung der Servitut durch den Verpflichteten ohne zumindest schlüssige Zustimmung des Berechtigten kommt nur bei nachträglicher ...
Leistungen an Dritte, die wirtschaftlich einem (ehemaligen) Gesellschafter zukommen, sind ebenfalls vom Ausschüttungsverbot erfasst; die Dazwischenschaltung eines zukünftigen Gesellschafters, dem die GmbH Mittel unter Verstoß gegen § 82 GmbHG zur Verfügung stellt, ändert daran nichts
Die Durchgängigkeit der Unterbringung wird durch eine Hüftoperation mit eintägigem Aufenthalt in der Orthopädie nicht unterbrochen
Dem herrschenden Gebäude darf Licht und Luft nicht „genommen“ werden; es genügt aber, dass vom Erdgeschoss aus zumindest der Himmel gesehen werden kann
§ 364 Abs 3 ABGB ist ausdrücklich nur auf den Entzug von Luft und Licht durch Bäume oder Pflanzen, nicht jedoch auf Bauwerke anzuwenden
Soweit sich die Stifter das Änderungsrecht nicht vorbehalten haben, besteht das subsidiäre Änderungsrecht des Vorstands gem § 33 Abs 2 Satz 2 PSG
Leistungen an Dritte, die wirtschaftlich einem (ehemaligen) Gesellschafter zukommen, sind ebenfalls vom Ausschüttungsverbot erfasst; die Dazwischenschaltung eines zukünftigen Gesellschafters, dem die GmbH Mittel unter Verstoß gegen § 82 GmbHG zur Verfügung stellt, ändert daran nichts
Das Tatbild des § 211 Abs 3 StGB wird auch durch den Vollzug des Beischlafs zwischen halbbürtigen Geschwistern erfüllt
Die Durchgängigkeit der Unterbringung wird durch eine Hüftoperation mit eintägigem Aufenthalt in der Orthopädie nicht unterbrochen
Ein Servitutsberechtigter ist wesentlich stärker abgesichert als ein Nachbar, der sich nicht auf eine Servitut stützen kann, sondern lediglich öffentlich-rechtliche Einwendungen im Zuge des Bauverfahrens vorbringen kann
Dem herrschenden Gebäude darf Licht und Luft nicht „genommen“ werden; es genügt aber, dass vom Erdgeschoss aus zumindest der Himmel gesehen werden kann
Nach stRsp ist eine Anpassung der Benützungsart durch den Servitutsberechtigten an die vorschreitende technische Entwicklung grundsätzlich zulässig; eine Einschränkung der Servitut durch den Verpflichteten ohne zumindest schlüssige Zustimmung des Berechtigten kommt nur bei nachträglicher ...
§ 364 Abs 3 ABGB ist ausdrücklich nur auf den Entzug von Luft und Licht durch Bäume oder Pflanzen, nicht jedoch auf Bauwerke anzuwenden

