Ein Vertragsrücktritt kann einen tauglichen Oppositionsgrund abgeben
Der Umstand, dass Rsp des OGH zu Bestimmungen des Verwaltungsrechts fehlt, begründet für sich allein noch keine erhebliche Rechtsfrage
Umstände, die in der Sphäre einer Partei liegen, müssen vom Prozessgegner regelmäßig nicht substantiiert bestritten werden, ist von ihm doch ein über die bloße Bestreitung hinausgehendes Tatsachenvorbringen nicht zu erwarten
Eine Regelung, wonach die Mitgliedschaft durch das „Aussiedeln“ automatisch erlischt und es für das Erlöschen keines besonderen Ausschlussverfahrens oder keiner Kündigung bedarf, wird nicht als sittenwidrig angesehen
Die wirtschaftliche Auswirkung einer Entscheidung allein kann keine Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung begründen
Eine Leistungsfrist von drei Monaten zur Umgestaltung des Klauselwerks ist grundsätzlich angemessen, um dem Unternehmer die notwendige Zeit zu geben, in seiner Organisation die Voraussetzungen für die Umsetzung der Entscheidung zu schaffen
Reine Produktionstätigkeiten in einer Halle sind vom Anwendungsbereich des BUAG grundsätzlich nicht erfasst
Eine uneingeschränkte Vertragsanpassung über eine in AGB vereinbarte Zustimmungsfiktion ist unzulässig; eine derartige Klausel in AGB, wonach die Unterlassung eines ausdrücklichen Widerspruchs gegen die Änderung der Entgelte für die Kontoführung bis zu einem bestimmten Zeitpunkt als ...
Ein Vertragsrücktritt kann einen tauglichen Oppositionsgrund abgeben
Die wirtschaftliche Auswirkung einer Entscheidung allein kann keine Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung begründen
Der Umstand, dass Rsp des OGH zu Bestimmungen des Verwaltungsrechts fehlt, begründet für sich allein noch keine erhebliche Rechtsfrage
Eine Leistungsfrist von drei Monaten zur Umgestaltung des Klauselwerks ist grundsätzlich angemessen, um dem Unternehmer die notwendige Zeit zu geben, in seiner Organisation die Voraussetzungen für die Umsetzung der Entscheidung zu schaffen
Umstände, die in der Sphäre einer Partei liegen, müssen vom Prozessgegner regelmäßig nicht substantiiert bestritten werden, ist von ihm doch ein über die bloße Bestreitung hinausgehendes Tatsachenvorbringen nicht zu erwarten
Reine Produktionstätigkeiten in einer Halle sind vom Anwendungsbereich des BUAG grundsätzlich nicht erfasst
Eine Regelung, wonach die Mitgliedschaft durch das „Aussiedeln“ automatisch erlischt und es für das Erlöschen keines besonderen Ausschlussverfahrens oder keiner Kündigung bedarf, wird nicht als sittenwidrig angesehen
Eine uneingeschränkte Vertragsanpassung über eine in AGB vereinbarte Zustimmungsfiktion ist unzulässig; eine derartige Klausel in AGB, wonach die Unterlassung eines ausdrücklichen Widerspruchs gegen die Änderung der Entgelte für die Kontoführung bis zu einem bestimmten Zeitpunkt als ...

