Eine Änderung des Flächenwidmungsplanes während eines anhängigen Bauverfahrens kann rechtlich relevant sein; grundsätzlich ist die Rechtslage zum Zeitpunkt der Bescheiderlassung maßgeblich
Die bei Erlassung einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme unter Bedachtnahme auf die jeweiligen Umstände des Einzelfalls in Form einer Gesamtbetrachtung vorgenommene Interessenabwägung ist im Allgemeinen - wenn sie auf einer verfahrensrechtlich einwandfreien Grundlage erfolgte und in vertretbarer ...
Die Gewährung der Verfahrenshilfe besagt nicht, dass eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung vorliegt und die Revision daher zulässig ist
Von der Durchführung einer Verhandlung kann gem § 39 Abs 2 Z 6 VwGG abgesehen werden, wenn der Revisionswerber schon beim VwG eine mündliche Verhandlung hätte beantragen können, dies aber unterlassen hat
Der Nachbar hat kein subjektiv-öffentliches Recht darauf, dass Immissionen durch die Ausführung des Bauvorhabens unterbleiben
Die "berufliche" Abwesenheit von der Wohnung während des Tages ist keine vorübergehende Abwesenheit, die eine Zustellung durch Hinterlegung unzulässig machen bzw die Anwendung des 3.
Soweit in den in der Revision vorgebrachten Gründen nach § 28 Abs 3 VwGG allgemein behauptet wird, es liege zum gegenständlichen Sachverhalt bzw zur neuen Gesetzeslage (zum AsylG 2005) keine - aktuelle - Rsp des VwGH vor und lediglich auf die sonstigen Ausführungen der Revision verwiesen wird, ...
Ein aufhebender Bescheid der Aufsichtsbehörde muss in seinen tragenden Gründen klare Vorgaben aussprechen
Eine Änderung des Flächenwidmungsplanes während eines anhängigen Bauverfahrens kann rechtlich relevant sein; grundsätzlich ist die Rechtslage zum Zeitpunkt der Bescheiderlassung maßgeblich
Der Nachbar hat kein subjektiv-öffentliches Recht darauf, dass Immissionen durch die Ausführung des Bauvorhabens unterbleiben
Die bei Erlassung einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme unter Bedachtnahme auf die jeweiligen Umstände des Einzelfalls in Form einer Gesamtbetrachtung vorgenommene Interessenabwägung ist im Allgemeinen - wenn sie auf einer verfahrensrechtlich einwandfreien Grundlage erfolgte und in vertretbarer ...
Die "berufliche" Abwesenheit von der Wohnung während des Tages ist keine vorübergehende Abwesenheit, die eine Zustellung durch Hinterlegung unzulässig machen bzw die Anwendung des 3.
Die Gewährung der Verfahrenshilfe besagt nicht, dass eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung vorliegt und die Revision daher zulässig ist
Soweit in den in der Revision vorgebrachten Gründen nach § 28 Abs 3 VwGG allgemein behauptet wird, es liege zum gegenständlichen Sachverhalt bzw zur neuen Gesetzeslage (zum AsylG 2005) keine - aktuelle - Rsp des VwGH vor und lediglich auf die sonstigen Ausführungen der Revision verwiesen wird, ...
Von der Durchführung einer Verhandlung kann gem § 39 Abs 2 Z 6 VwGG abgesehen werden, wenn der Revisionswerber schon beim VwG eine mündliche Verhandlung hätte beantragen können, dies aber unterlassen hat
Ein aufhebender Bescheid der Aufsichtsbehörde muss in seinen tragenden Gründen klare Vorgaben aussprechen

