Ist in einem Kreditvertrag die Verschlechterung der Vermögenslage des Kreditnehmers als wichtiger Grund für eine vorzeitige Vertragsauflösung vereinbart, so genügt bei mehreren Kreditnehmern, dass die Verschlechterung auch nur bei einem von ihnen eintritt
Die Pflicht mehrer Werkunternehmer, ihre selbstständigen Teilleistungen zu koordinieren, führt nicht zur rechtsgeschäftlichen Einheit mehrerer Werkverträge, sodass bei fehlerhaften Koordinierungsleistungen jeder nur für das von ihm vertraglich geschuldete Werk gewährleistungspflichtig ist
Die Durchbrechung des Bankgeheimnisses geht nicht soweit, dass das klagende Kreditinstitut alle prozessrelevanten Umstände, die an sich dem Bankgeheimnis unterliegen, der Öffentlichkeit offenbaren dürfte
Amtshaftungsansprüche sind auch dann ausgeschlossen, wenn der Amtshaftungskläger seine Klage auf eine behauptete unvertretbare Rechtsansicht stützt und der OGH im zugrundeliegenden Verfahren den Revisionsrekurs mangels Vorliegens der Voraussetzungen des § 528 Abs 1 ZPO zurückwies
AGB zu einem Kreditvertrag sind dann nicht sittenwidrig, wenn nicht schon die Führung einer Exekution gegen den Kreditnehmer ein Auflösungsgrund ist, sondern nur wenn mangels ausreichender (zusätzlicher) Sicherheiten die Erfüllung der Verbindlichkeiten auch tatsächlich gefährdet sein kann
Der in den Opferschutz der Haftpflichtversicherung nicht einbezogene Legalzessionar nach § 67 VersVG hat ganz allgemein Umstände zu behaupten und zu beweisen, aus denen sich die unmittelbare Wirkung des festzustellenden Rechts auf seine Rechtsstellung - die eben nicht jene des geschädigten ...
Unter „Rechtsmittel“ iSd § 2 Abs 2 AHG sind prozessuale Rechtsbehelfe zu verstehen, die dazu dienen, fehlerhafte gerichtliche Entscheidungen, sei es im Instanzenweg, sei es auf andere Weise, zu beseitigen; das trifft sowohl auf den Widerspruch nach § 397 EO als auch auf den außerordentlichen ...
Nach § 85 Abs 4 UrhG und § 25 Abs 7 UWG ist die Veröffentlichung auf Grund eines rechtskräftigen Urteils oder eines anderen vollstreckbaren Exekutionstitels vom Medienunternehmer ohne unnötigen Aufschub vorzunehmen; diese Bestimmungen beziehen sich auf Exekutionstitel, welche ihre Grundlage in ...
Ist in einem Kreditvertrag die Verschlechterung der Vermögenslage des Kreditnehmers als wichtiger Grund für eine vorzeitige Vertragsauflösung vereinbart, so genügt bei mehreren Kreditnehmern, dass die Verschlechterung auch nur bei einem von ihnen eintritt
AGB zu einem Kreditvertrag sind dann nicht sittenwidrig, wenn nicht schon die Führung einer Exekution gegen den Kreditnehmer ein Auflösungsgrund ist, sondern nur wenn mangels ausreichender (zusätzlicher) Sicherheiten die Erfüllung der Verbindlichkeiten auch tatsächlich gefährdet sein kann
Die Pflicht mehrer Werkunternehmer, ihre selbstständigen Teilleistungen zu koordinieren, führt nicht zur rechtsgeschäftlichen Einheit mehrerer Werkverträge, sodass bei fehlerhaften Koordinierungsleistungen jeder nur für das von ihm vertraglich geschuldete Werk gewährleistungspflichtig ist
Der in den Opferschutz der Haftpflichtversicherung nicht einbezogene Legalzessionar nach § 67 VersVG hat ganz allgemein Umstände zu behaupten und zu beweisen, aus denen sich die unmittelbare Wirkung des festzustellenden Rechts auf seine Rechtsstellung - die eben nicht jene des geschädigten ...
Die Durchbrechung des Bankgeheimnisses geht nicht soweit, dass das klagende Kreditinstitut alle prozessrelevanten Umstände, die an sich dem Bankgeheimnis unterliegen, der Öffentlichkeit offenbaren dürfte
Unter „Rechtsmittel“ iSd § 2 Abs 2 AHG sind prozessuale Rechtsbehelfe zu verstehen, die dazu dienen, fehlerhafte gerichtliche Entscheidungen, sei es im Instanzenweg, sei es auf andere Weise, zu beseitigen; das trifft sowohl auf den Widerspruch nach § 397 EO als auch auf den außerordentlichen ...
Amtshaftungsansprüche sind auch dann ausgeschlossen, wenn der Amtshaftungskläger seine Klage auf eine behauptete unvertretbare Rechtsansicht stützt und der OGH im zugrundeliegenden Verfahren den Revisionsrekurs mangels Vorliegens der Voraussetzungen des § 528 Abs 1 ZPO zurückwies
Nach § 85 Abs 4 UrhG und § 25 Abs 7 UWG ist die Veröffentlichung auf Grund eines rechtskräftigen Urteils oder eines anderen vollstreckbaren Exekutionstitels vom Medienunternehmer ohne unnötigen Aufschub vorzunehmen; diese Bestimmungen beziehen sich auf Exekutionstitel, welche ihre Grundlage in ...

