§ 5 AußStrG bietet keine Grundlage dafür, dass das Verfahrensgericht für eine im Firmenbuch gelöschte Gesellschaft, die aufgrund bestehenden Aktivvermögens rechts- und parteifähig ist und zu deren Gunsten eine Hinterlegung nach § 1425 ABGB erfolgen soll, selbst einen Verfahrenskurator ...
Die Auslegung gem § 914 ABGB gilt nicht bei einem Wechsel im Mitgliederbestand der Gesellschaft, weil dem neu hinzutretenden Gesellschafter idR nur die Erklärungstatbestände, auf denen die Gesellschaft beruht, als Vertrauensgrundlage zur Verfügung stehen; diesfalls wird der objektiven Auslegung ...
Dem Auskunftsanspruch kann entgegen stehen, dass es dem Verantwortlichen nicht möglich ist, die Empfänger zu identifizieren oder dass der Antrag auf Auskunft der betroffenen Person offenkundig unbegründet oder exzessiv ist
Bei teils privat, teils unternehmerisch genutzten Liegenschaften ist im Aufteilungsverfahren vorzugsweise eine Realteilung, allenfalls auch durch Begründung von Wohnungseigentum, vorzunehmen, damit der als eheliches Gebrauchsvermögen oder eheliche Ersparnis der Aufteilung unterliegende Teil einem ...
Ein Kennzeichnungsgrad von 65 % ist für eine Verkehrsgeltung iZm einer Farbmarke nicht ausreichend
Eingaben an Organe der Rechtspflege, die ihrem Inhalt nach auf justizförmige Entscheidungen zielen, gelangen naturgemäß einer Mehrzahl von Personen zur Kenntnis und genügen solcherart stets dem Publizitätserfordernis des 2.
Könnte die Einwilligung des Urhebers gegen Zahlung eines (angemessenen) Entgelts erreicht werden, so ist eine Berufung auf das Grundrecht der freien Meinungsäußerung von vornherein ausgeschlossen
Die Bekanntgabe des Abstimmungsergebnisses ist kein eigenes, konstitutives und abstraktes Beschlusserfordernis, sondern Konsequenz dessen, dass es das Anhörungsrecht aller Wohnungseigentümer auch bei der Beschlussfassung im Umlaufverfahren in vollem Umfang zu wahren gilt
§ 5 AußStrG bietet keine Grundlage dafür, dass das Verfahrensgericht für eine im Firmenbuch gelöschte Gesellschaft, die aufgrund bestehenden Aktivvermögens rechts- und parteifähig ist und zu deren Gunsten eine Hinterlegung nach § 1425 ABGB erfolgen soll, selbst einen Verfahrenskurator ...
Ein Kennzeichnungsgrad von 65 % ist für eine Verkehrsgeltung iZm einer Farbmarke nicht ausreichend
Die Auslegung gem § 914 ABGB gilt nicht bei einem Wechsel im Mitgliederbestand der Gesellschaft, weil dem neu hinzutretenden Gesellschafter idR nur die Erklärungstatbestände, auf denen die Gesellschaft beruht, als Vertrauensgrundlage zur Verfügung stehen; diesfalls wird der objektiven Auslegung ...
Eingaben an Organe der Rechtspflege, die ihrem Inhalt nach auf justizförmige Entscheidungen zielen, gelangen naturgemäß einer Mehrzahl von Personen zur Kenntnis und genügen solcherart stets dem Publizitätserfordernis des 2.
Dem Auskunftsanspruch kann entgegen stehen, dass es dem Verantwortlichen nicht möglich ist, die Empfänger zu identifizieren oder dass der Antrag auf Auskunft der betroffenen Person offenkundig unbegründet oder exzessiv ist
Könnte die Einwilligung des Urhebers gegen Zahlung eines (angemessenen) Entgelts erreicht werden, so ist eine Berufung auf das Grundrecht der freien Meinungsäußerung von vornherein ausgeschlossen
Bei teils privat, teils unternehmerisch genutzten Liegenschaften ist im Aufteilungsverfahren vorzugsweise eine Realteilung, allenfalls auch durch Begründung von Wohnungseigentum, vorzunehmen, damit der als eheliches Gebrauchsvermögen oder eheliche Ersparnis der Aufteilung unterliegende Teil einem ...
Die Bekanntgabe des Abstimmungsergebnisses ist kein eigenes, konstitutives und abstraktes Beschlusserfordernis, sondern Konsequenz dessen, dass es das Anhörungsrecht aller Wohnungseigentümer auch bei der Beschlussfassung im Umlaufverfahren in vollem Umfang zu wahren gilt

