Hat ein Rechtsanwalt auf die Ausübung der Rechtsanwaltschaft verzichtet, bleibt er in eigenen Angelegenheiten von der Anwaltspflicht befreit
Der übergegangene Anspruch nach § 332 ASVG ist nach den persönlichen Verhältnissen des Verletzten und ohne Bedachtnahme auf dessen unfallbedingte Ansprüche aus der Sozialversicherung zu beurteilen; eine allfällige unfallbedingte Entlastung eines Sozialversicherungsträgers kann daher auch ...
Eine längere Wochenarbeitszeit als 50 Stunden darf bei einer Durchrechnung der Arbeitszeit nach § 18 Abs 2 AZG nicht erreicht werden
Personennamen sind unterscheidungskräftig und können grundsätzlich als Marke eingetragen werden, auch wenn sie verbreitet sind; Ihnen fehlt die Unterscheidungskraft nur insoweit, als sie zugleich Sachangaben für die damit bezeichneten Waren oder Dienstleistungen sind; das kann bei Namen von ...
Während die Anspruchswerberin auf eine Witwenpension die Auflösung (hier: Scheidung) einer weiteren Ehe zu beweisen hat, liegt die Beweislast für ein alleiniges oder überwiegendes Verschulden der Anspruchswerberin an der Scheidung dieser Ehe beim beklagten Sozialversicherer
Das Unterlassen der unverzüglichen (formgültigen) Auflösungserklärung führt dann nicht zur Verwirkung des Auflösungsrechts, wenn die Verzögerung in der Sachlage begründet, also durch einen besonderen Grund gerechtfertigt ist
Unterscheidungskraft fehlt neben beschreibenden Slogans va üblichen Anpreisungen; Werbemäßige Anpreisungen sind als Marke nicht schützbar; diese Regeln gelten auch für Worte, die dem Grundwortschatz bekannter Fremdsprachen, namentlich des Englischen angehören
Bei einer Änderung von Leserzahlen innerhalb der statistischen Schwankungsbreite darf nicht der Eindruck erweckt werden, die behauptete Zu- oder Abnahme sei tatsächlich erwiesen
Hat ein Rechtsanwalt auf die Ausübung der Rechtsanwaltschaft verzichtet, bleibt er in eigenen Angelegenheiten von der Anwaltspflicht befreit
Während die Anspruchswerberin auf eine Witwenpension die Auflösung (hier: Scheidung) einer weiteren Ehe zu beweisen hat, liegt die Beweislast für ein alleiniges oder überwiegendes Verschulden der Anspruchswerberin an der Scheidung dieser Ehe beim beklagten Sozialversicherer
Der übergegangene Anspruch nach § 332 ASVG ist nach den persönlichen Verhältnissen des Verletzten und ohne Bedachtnahme auf dessen unfallbedingte Ansprüche aus der Sozialversicherung zu beurteilen; eine allfällige unfallbedingte Entlastung eines Sozialversicherungsträgers kann daher auch ...
Das Unterlassen der unverzüglichen (formgültigen) Auflösungserklärung führt dann nicht zur Verwirkung des Auflösungsrechts, wenn die Verzögerung in der Sachlage begründet, also durch einen besonderen Grund gerechtfertigt ist
Eine längere Wochenarbeitszeit als 50 Stunden darf bei einer Durchrechnung der Arbeitszeit nach § 18 Abs 2 AZG nicht erreicht werden
Unterscheidungskraft fehlt neben beschreibenden Slogans va üblichen Anpreisungen; Werbemäßige Anpreisungen sind als Marke nicht schützbar; diese Regeln gelten auch für Worte, die dem Grundwortschatz bekannter Fremdsprachen, namentlich des Englischen angehören
Personennamen sind unterscheidungskräftig und können grundsätzlich als Marke eingetragen werden, auch wenn sie verbreitet sind; Ihnen fehlt die Unterscheidungskraft nur insoweit, als sie zugleich Sachangaben für die damit bezeichneten Waren oder Dienstleistungen sind; das kann bei Namen von ...
Bei einer Änderung von Leserzahlen innerhalb der statistischen Schwankungsbreite darf nicht der Eindruck erweckt werden, die behauptete Zu- oder Abnahme sei tatsächlich erwiesen

