Einstweilige Verfügung. Tierärztekammer geht erfolgreich gegen einen Mann vor, der Physiotherapie für Pferde anbietet, ohne zum Tierarzt ausgebildet zu sein
Rechtsanwalt Michael Kutschera spricht über die International Bar Association, die größte und einflussreichste internationale Anwaltsorganisation weltweit
Das Recht der Europäischen Union ist nicht als ausländisches Recht iSd § 16 Abs 2 Z 6 RpflG anzusehen (daher Rechtspfleger-Zuständigkeit)
Ist ein Gläubigerausschuss nicht bestellt, so geht die in § 114 Abs 1 Satz 3 IO geregelte Äußerungsbefugnis des Gläubigerausschusses nicht iSd § 90 Satz 1 IO auf das Insolvenzgericht über, sodass dieses eine vom Insolvenzverwalter beabsichtigte „wichtige Vorkehrung“ zu genehmigen hätte
Einkommensteuer. Der Verwaltungsgerichtshof lässt bei doppelter Haushaltsführung angemessene Wohnkosten als Betriebsausgaben zu
Antworten aus dem Jenseits führen zu Streit
Die Entscheidung über die Restschuldbefreiung ist auch dann bis zur Rechtskraft des Beschlusses über einen Einstellungsantrag ausgesetzt, wenn Anträge nach § 213 Abs 2 oder 3 IO vorliegen
Bei Eigenvertretung aufgewendete Kopierkosten fallen nicht unter die Begünstigung des § 64 Abs 1 Z 1 lit f ZPO
Einstweilige Verfügung. Tierärztekammer geht erfolgreich gegen einen Mann vor, der Physiotherapie für Pferde anbietet, ohne zum Tierarzt ausgebildet zu sein
Einkommensteuer. Der Verwaltungsgerichtshof lässt bei doppelter Haushaltsführung angemessene Wohnkosten als Betriebsausgaben zu
Rechtsanwalt Michael Kutschera spricht über die International Bar Association, die größte und einflussreichste internationale Anwaltsorganisation weltweit
Antworten aus dem Jenseits führen zu Streit
Das Recht der Europäischen Union ist nicht als ausländisches Recht iSd § 16 Abs 2 Z 6 RpflG anzusehen (daher Rechtspfleger-Zuständigkeit)
Die Entscheidung über die Restschuldbefreiung ist auch dann bis zur Rechtskraft des Beschlusses über einen Einstellungsantrag ausgesetzt, wenn Anträge nach § 213 Abs 2 oder 3 IO vorliegen
Ist ein Gläubigerausschuss nicht bestellt, so geht die in § 114 Abs 1 Satz 3 IO geregelte Äußerungsbefugnis des Gläubigerausschusses nicht iSd § 90 Satz 1 IO auf das Insolvenzgericht über, sodass dieses eine vom Insolvenzverwalter beabsichtigte „wichtige Vorkehrung“ zu genehmigen hätte
Bei Eigenvertretung aufgewendete Kopierkosten fallen nicht unter die Begünstigung des § 64 Abs 1 Z 1 lit f ZPO

