Dass bei einem Ungehorsamsdelikt kein Schaden eingetreten ist, kommt nicht als Milderungsgrund in Betracht
Wenn in einem Bauverfahren primär eine GmbH als Partei eingebunden wird und die natürliche Person, die tatsächlich Partei ist, unzureichend eingebunden wird, kann ihrer Beschwerde an den VwGH nicht das vor dem VwGH geltende Neuerungsverbot entgegen gehalten werden
Das im § 28 VwGVG 2014 insgesamt normierte System, in dem insbesondere die normative Zielsetzung der Verfahrensbeschleunigung bzw der Berücksichtigung einer angemessenen Verfahrensdauer ihren Ausdruck findet, verlangt, dass von der Möglichkeit der Zurückverweisung nur bei krassen bzw besonders ...
Kein minderer Grad des Versehens liegt ua vor, wenn der Rechtsvertreter die Beurteilung der Frage, bei welcher Behörde die Berufung gegen einen Bescheid einzubringen ist, seiner Sekretärin überlässt und sich dazu aus Anlass der Kontrolle des fertigen Schriftsatzes keine Meinung bildet; im ...
Es liegt grundsätzlich an der Partei, das Vorliegen von Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgründen durch ein konkretes Vorbringen zu behaupten und der Behörde die für die Beurteilung erforderlichen Informationen an die Hand zu geben
In einem solchen Fall ist das Revisionsverfahren - anders als in den Fällen des § 30a Abs 1 VwGG, in denen der Zurückweisungsbeschluss vom VwG zu fassen ist - gemäß dem sich nur an den VwGH richtenden § 33 Abs 1 zweiter Satz VwGG von diesem mit Beschluss einzustellen
Es obliegt demjenigen der einen im Grunde des § 68 Abs 1 AVG ergangenen Bescheid bekämpft, konkret aufzuzeigen, inwiefern sich das den Gegenstand seines neuen Antrages bildende Vorhaben in Umständen von rechtlich erheblicher Bedeutung von jenem unterscheidet, das Gegenstand der rechtskräftigen ...
Ein Grundbuchsbeamter darf eine manipulierte Urkunde nicht mit dem Hinweis „manipulierte Version“ der Urkundensammlung zuführen
Dass bei einem Ungehorsamsdelikt kein Schaden eingetreten ist, kommt nicht als Milderungsgrund in Betracht
Es liegt grundsätzlich an der Partei, das Vorliegen von Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgründen durch ein konkretes Vorbringen zu behaupten und der Behörde die für die Beurteilung erforderlichen Informationen an die Hand zu geben
Wenn in einem Bauverfahren primär eine GmbH als Partei eingebunden wird und die natürliche Person, die tatsächlich Partei ist, unzureichend eingebunden wird, kann ihrer Beschwerde an den VwGH nicht das vor dem VwGH geltende Neuerungsverbot entgegen gehalten werden
In einem solchen Fall ist das Revisionsverfahren - anders als in den Fällen des § 30a Abs 1 VwGG, in denen der Zurückweisungsbeschluss vom VwG zu fassen ist - gemäß dem sich nur an den VwGH richtenden § 33 Abs 1 zweiter Satz VwGG von diesem mit Beschluss einzustellen
Das im § 28 VwGVG 2014 insgesamt normierte System, in dem insbesondere die normative Zielsetzung der Verfahrensbeschleunigung bzw der Berücksichtigung einer angemessenen Verfahrensdauer ihren Ausdruck findet, verlangt, dass von der Möglichkeit der Zurückverweisung nur bei krassen bzw besonders ...
Es obliegt demjenigen der einen im Grunde des § 68 Abs 1 AVG ergangenen Bescheid bekämpft, konkret aufzuzeigen, inwiefern sich das den Gegenstand seines neuen Antrages bildende Vorhaben in Umständen von rechtlich erheblicher Bedeutung von jenem unterscheidet, das Gegenstand der rechtskräftigen ...
Kein minderer Grad des Versehens liegt ua vor, wenn der Rechtsvertreter die Beurteilung der Frage, bei welcher Behörde die Berufung gegen einen Bescheid einzubringen ist, seiner Sekretärin überlässt und sich dazu aus Anlass der Kontrolle des fertigen Schriftsatzes keine Meinung bildet; im ...
Ein Grundbuchsbeamter darf eine manipulierte Urkunde nicht mit dem Hinweis „manipulierte Version“ der Urkundensammlung zuführen

