Ein wasserpolizeilicher Auftrag ist dann nicht an den Eigentümer zu richten, wenn ein Dritter über die Anlage oder die Liegenschaft rechtlich und tatsächlich selbständig verfügungsberechtigt ist
Regelungen, die nicht dem Kompetenztatbestand "Angelegenheiten des Gewerbes und der Industrie" (Art 10 Abs 1 Z 8 B-VG) zugehören, fallen selbst dann, wenn sie in Beziehung zur Gewerbeausübung stehen, nicht in den Bereich der Verantwortlichkeit des gewerberechtlichen Geschäftsführers
An die Erforderlichkeit von landwirtschaftlichen Gebäuden im Grünland ist ein strenger Maßstab anzulegen; ein land- und forstwirtschaftlicher Nebenerwerb ist von einer bloß als Hobby betriebenen Land- und Forstwirtschaft abzugrenzen
Bestehen Zweifel, ob eine Straße als öffentlich anzusehen ist und in welchem Umfang sie der allgemeinen Benützung freisteht (Gemeingebrauch); hat die Behörde - sofern kein diesbezüglicher Antrag vorliegt - von Amts wegen ein Feststellungsverfahren iSd §§ 3 ff LStVG durchzuführen
Beim Verwaltungsstraftatbestand des § 79 Abs 1 Z 9 AWG handelt es sich um ein Begehungsdelikt; es ist von einer Zuständigkeit der Erstbehörde aufgrund des Tatortes (§ 27 Abs 1 VStG) auszugehen
Eine Garage darf nicht in ein Aktenlager und einen Kopierraum umfunktioniert werden
Der Frage, ob das dauerhafte Aufstellen eines Großbildschirmes im Ausmaß von ca 6,14 m mal 2,05 m auf dem Flachdach einer Tiefgarage als bewilligungspflichtige Anbringung einer Werbeanlage iSd § 2 Abs 1 Z 3 BauPolG zu verstehen ist, kommt über den konkreten Einzelfall hinaus keine Bedeutung zu, ...
Droht den Angehörigen bestimmter Personengruppen eine über die allgemeinen Gefahren eines Bürgerkriegs hinausgehende "Gruppenverfolgung", hat bei einer solchen, gegen eine ganze Personengruppe gerichteten Verfolgung jedes einzelne Mitglied schon wegen seiner Zugehörigkeit zu dieser Gruppe Grund, ...
Ein wasserpolizeilicher Auftrag ist dann nicht an den Eigentümer zu richten, wenn ein Dritter über die Anlage oder die Liegenschaft rechtlich und tatsächlich selbständig verfügungsberechtigt ist
Beim Verwaltungsstraftatbestand des § 79 Abs 1 Z 9 AWG handelt es sich um ein Begehungsdelikt; es ist von einer Zuständigkeit der Erstbehörde aufgrund des Tatortes (§ 27 Abs 1 VStG) auszugehen
Regelungen, die nicht dem Kompetenztatbestand "Angelegenheiten des Gewerbes und der Industrie" (Art 10 Abs 1 Z 8 B-VG) zugehören, fallen selbst dann, wenn sie in Beziehung zur Gewerbeausübung stehen, nicht in den Bereich der Verantwortlichkeit des gewerberechtlichen Geschäftsführers
Eine Garage darf nicht in ein Aktenlager und einen Kopierraum umfunktioniert werden
An die Erforderlichkeit von landwirtschaftlichen Gebäuden im Grünland ist ein strenger Maßstab anzulegen; ein land- und forstwirtschaftlicher Nebenerwerb ist von einer bloß als Hobby betriebenen Land- und Forstwirtschaft abzugrenzen
Der Frage, ob das dauerhafte Aufstellen eines Großbildschirmes im Ausmaß von ca 6,14 m mal 2,05 m auf dem Flachdach einer Tiefgarage als bewilligungspflichtige Anbringung einer Werbeanlage iSd § 2 Abs 1 Z 3 BauPolG zu verstehen ist, kommt über den konkreten Einzelfall hinaus keine Bedeutung zu, ...
Bestehen Zweifel, ob eine Straße als öffentlich anzusehen ist und in welchem Umfang sie der allgemeinen Benützung freisteht (Gemeingebrauch); hat die Behörde - sofern kein diesbezüglicher Antrag vorliegt - von Amts wegen ein Feststellungsverfahren iSd §§ 3 ff LStVG durchzuführen
Droht den Angehörigen bestimmter Personengruppen eine über die allgemeinen Gefahren eines Bürgerkriegs hinausgehende "Gruppenverfolgung", hat bei einer solchen, gegen eine ganze Personengruppe gerichteten Verfolgung jedes einzelne Mitglied schon wegen seiner Zugehörigkeit zu dieser Gruppe Grund, ...

