Bei Einräumung einer Mitbenützung fremder Privatwege umfasst die dem Grundeigentümer zu leistende Entschädigung die Wertminderung der betroffenen Grundstücke und abweichend von § 483 Satz 2 und § 494 ABGB auch die Mehrauslagen der künftigen Wegerhaltung
Dem im Grundbuch Eingetragenen oder eingetragen Gewesenen steht die Löschungsklage gegen denjenigen zu, durch dessen nachfolgende, auf einem materiell unwirksamen Titel beruhende Eintragung er aus dem Grundbuch verdrängt wurde
Der von einem Mit- und Wohnungseigentümer abgeschlossene Werkvertrag löst Schutzwirkung zu Gunsten der übrigen Miteigentümer aus
Allein die Relation der Nutzflächen in Neu- und Altbauten bzw der Anzahl der in solchen Gebäuden gelegenen Wohnungen lässt unabhängig von der Einordnung der Wohnumgebung als sog Gründerzeitviertel keinen Rückschluss auf eine Lage zu, die einen Zuschlag iSd § 16 Abs 3 und Abs 4 MRG ...
Unter den Begriffen der ordentlichen Bewirtschaftung oder Benützung iSd § 1 NWG ist jede nach den öffentlich-rechtlichen Vorschriften zulässige Bewirtschaftungsart zu subsumieren
Eine bloß vorübergehende oder selbst verschuldete Arbeitslosigkeit wäre nicht ausreichend
Die Interpretation des Rekursgerichts, wonach die ersten sechs Parteien zwingend namentlich genannt werden müssten, die folgenden jedoch nicht, widerspricht den Intentionen des Gesetzgebers zu - verglichen mit der Vorgängerbestimmung - erweiterten Verfahrenserleichterungen
Für das Grundbuchverfahren ist der urkundliche Nachweis erforderlich, dass alle Miteigentümer der Wohnungseigentumsanlage mit der beabsichtigten oder bereits durchgeführten Bestandsänderung einverstanden sind oder die fehlende Zustimmung durch einen Beschluss des Außerstreitrichters ersetzt ...
Bei Einräumung einer Mitbenützung fremder Privatwege umfasst die dem Grundeigentümer zu leistende Entschädigung die Wertminderung der betroffenen Grundstücke und abweichend von § 483 Satz 2 und § 494 ABGB auch die Mehrauslagen der künftigen Wegerhaltung
Unter den Begriffen der ordentlichen Bewirtschaftung oder Benützung iSd § 1 NWG ist jede nach den öffentlich-rechtlichen Vorschriften zulässige Bewirtschaftungsart zu subsumieren
Dem im Grundbuch Eingetragenen oder eingetragen Gewesenen steht die Löschungsklage gegen denjenigen zu, durch dessen nachfolgende, auf einem materiell unwirksamen Titel beruhende Eintragung er aus dem Grundbuch verdrängt wurde
Eine bloß vorübergehende oder selbst verschuldete Arbeitslosigkeit wäre nicht ausreichend
Der von einem Mit- und Wohnungseigentümer abgeschlossene Werkvertrag löst Schutzwirkung zu Gunsten der übrigen Miteigentümer aus
Die Interpretation des Rekursgerichts, wonach die ersten sechs Parteien zwingend namentlich genannt werden müssten, die folgenden jedoch nicht, widerspricht den Intentionen des Gesetzgebers zu - verglichen mit der Vorgängerbestimmung - erweiterten Verfahrenserleichterungen
Allein die Relation der Nutzflächen in Neu- und Altbauten bzw der Anzahl der in solchen Gebäuden gelegenen Wohnungen lässt unabhängig von der Einordnung der Wohnumgebung als sog Gründerzeitviertel keinen Rückschluss auf eine Lage zu, die einen Zuschlag iSd § 16 Abs 3 und Abs 4 MRG ...
Für das Grundbuchverfahren ist der urkundliche Nachweis erforderlich, dass alle Miteigentümer der Wohnungseigentumsanlage mit der beabsichtigten oder bereits durchgeführten Bestandsänderung einverstanden sind oder die fehlende Zustimmung durch einen Beschluss des Außerstreitrichters ersetzt ...

