Umstände, die zu einer Änderung einer rechtskräftig festgesetzten Unterhaltsverpflichtung führen sollen, sind von der oppositionsklagenden Partei zu behaupten und zu beweisen; so ist es Sache des Unterhaltspflichtigen, seine verminderte Leistungsfähigkeit gegenüber den dem Vortitel ...
§ 130 Abs 1 GSVG verstößt nicht gegen die in Art 20, Art 21 Abs 1 und Art 23 Abs 1 GRC verankerten Grundsätze der Gleichbehandlung und der Nichtdiskriminierung, die Österreich bei der Umsetzung der Richtlinie 79/7 gemäß Art 51 Abs 1 GRC zu beachten hat
Die Nachahmung fremder Erzeugnisse, die keinen Sonderschutz genießen, ist grundsätzlich erlaubt, weil niemand Ausschließungsrechte beanspruchen kann, wenn sie ihm nicht vom Gesetz eingeräumt wurden; unlauter könnte im gegebenen Zusammenhang nur eine sklavische Nachahmung sein, also die glatte ...
Tritt die Staatsanwaltschaft nach § 38 Abs 2 SMG neuerlich von der Verfolgung einer Straftat nach dem SMG oder wegen einer iZm der Gewöhnung des Beschuldigten an Suchtmittel begangenen Straftat zurück oder wird ein solches Strafverfahren neuerlich eingestellt, weil das wegen der weiteren Straftat ...
Eine negative Feststellungsklage bewirkt regelmäßig keine Streitanhängigkeit für eine nachfolgende Leistungsklage, weil dem Feststellungsurteil die Vollstreckbarkeit fehlt und das Rechtsschutzziel der Leistungsklage daher über jenes der Feststellungsklage hinausgeht
Damit ist aber noch keine Aussage über die Erfüllung der besonderen Kriterien des § 3 RAO getroffen
Einem aktuellen Begünstigten ist ein rechtliches Interesse an der Feststellung der Rechtsunwirksamkeit einer Stiftungszusatzurkunde wegen Geschäftsunfähigkeit des Stifters zuzubilligen
Die nachträgl Anrechnungsvereinbarung stellt einen teilweisen Erb- bzw Pflichtteilsverzicht dar; diese Novation bedarf in analoger Anwendung des § 551 ABGB der Aufnahme eines Notariatsakts oder der Beurkundung durch gerichtliches Protokoll
Umstände, die zu einer Änderung einer rechtskräftig festgesetzten Unterhaltsverpflichtung führen sollen, sind von der oppositionsklagenden Partei zu behaupten und zu beweisen; so ist es Sache des Unterhaltspflichtigen, seine verminderte Leistungsfähigkeit gegenüber den dem Vortitel ...
Eine negative Feststellungsklage bewirkt regelmäßig keine Streitanhängigkeit für eine nachfolgende Leistungsklage, weil dem Feststellungsurteil die Vollstreckbarkeit fehlt und das Rechtsschutzziel der Leistungsklage daher über jenes der Feststellungsklage hinausgeht
§ 130 Abs 1 GSVG verstößt nicht gegen die in Art 20, Art 21 Abs 1 und Art 23 Abs 1 GRC verankerten Grundsätze der Gleichbehandlung und der Nichtdiskriminierung, die Österreich bei der Umsetzung der Richtlinie 79/7 gemäß Art 51 Abs 1 GRC zu beachten hat
Damit ist aber noch keine Aussage über die Erfüllung der besonderen Kriterien des § 3 RAO getroffen
Die Nachahmung fremder Erzeugnisse, die keinen Sonderschutz genießen, ist grundsätzlich erlaubt, weil niemand Ausschließungsrechte beanspruchen kann, wenn sie ihm nicht vom Gesetz eingeräumt wurden; unlauter könnte im gegebenen Zusammenhang nur eine sklavische Nachahmung sein, also die glatte ...
Einem aktuellen Begünstigten ist ein rechtliches Interesse an der Feststellung der Rechtsunwirksamkeit einer Stiftungszusatzurkunde wegen Geschäftsunfähigkeit des Stifters zuzubilligen
Tritt die Staatsanwaltschaft nach § 38 Abs 2 SMG neuerlich von der Verfolgung einer Straftat nach dem SMG oder wegen einer iZm der Gewöhnung des Beschuldigten an Suchtmittel begangenen Straftat zurück oder wird ein solches Strafverfahren neuerlich eingestellt, weil das wegen der weiteren Straftat ...
Die nachträgl Anrechnungsvereinbarung stellt einen teilweisen Erb- bzw Pflichtteilsverzicht dar; diese Novation bedarf in analoger Anwendung des § 551 ABGB der Aufnahme eines Notariatsakts oder der Beurkundung durch gerichtliches Protokoll

