Wenngleich nicht ausdrücklich angeführt, gilt § 180 Abs 3 ABGB - dem Zweck der Regelung entsprechend - auch für den Fall, wonach zwar die vereinbarte Obsorge beider Elternteile aufrecht erhalten werden soll, aber über den Antrag der Mutter zu entscheiden ist, die eine hauptsächliche Betreuung ...
Nach der Rsp des OGH ist eine gerichtliche Entscheidung über eine Benützungsregelung, die das Ergebnis einer umfassenden Interessenabwägung sein soll, eine von Billigkeitserwägungen getragene Ermessensentscheidung, bei der die subjektive Lage der einzelnen Miteigentümer, also ihre persönlichen ...
Die Eigentümergemeinschaft wird gem § 18 Abs 3 Z 1 WEG 2002, wenn ein Verwalter bestellt ist, durch diesen (lit a), in Fragen des rechtlichen Verhältnisses zwischen der Eigentümergemeinschaft und dem Verwalter durch die nach Miteigentumsanteilen zu berechnende Mehrheit der Wohnungseigentümer ...
Haben die Parteien des Schiedsrichtervertrags keine Regelung für den Fall der vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses getroffen, so ist diese Vertragslücke im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung zu füllen
Eine grundsätzliche Kategoriebildung in Geschäftslokale, Büros und Mischformen ist bei Anwendung der §§ 16 Abs 1, 12a Abs 2 MRG im Gesetz nicht angelegt
Der Liegenschaftseigentümer (Bauträger) ist - vom Fall des § 42 Abs 4 WEG 2002 abgesehen - nicht zur Disposition über eine Anmerkung nach § 42 Abs 1 WEG 2002 befugt
Für Schadenersatzverpflichtungen des Versicherten, die aus der Körperverletzung mit einer vom Versicherten mitgeführten verbotenen Waffe (§§ 1, 11 Abs 1 WaffG) resultieren, besteht selbst bei Vorliegen einer Notwehrsituation kein Versicherungsschutz nach Art 12.1. und Art 12.1.6.
Auch für die mittels Aufrechnungseinrede geltend gemachte Gegenforderung müssen die Prozessvoraussetzungen vorliegen und die Prozesshindernisse (rechtskräftig entschiedene Sache, Klagsrücknahme mit Anspruchsverzicht) fehlen
Wenngleich nicht ausdrücklich angeführt, gilt § 180 Abs 3 ABGB - dem Zweck der Regelung entsprechend - auch für den Fall, wonach zwar die vereinbarte Obsorge beider Elternteile aufrecht erhalten werden soll, aber über den Antrag der Mutter zu entscheiden ist, die eine hauptsächliche Betreuung ...
Eine grundsätzliche Kategoriebildung in Geschäftslokale, Büros und Mischformen ist bei Anwendung der §§ 16 Abs 1, 12a Abs 2 MRG im Gesetz nicht angelegt
Nach der Rsp des OGH ist eine gerichtliche Entscheidung über eine Benützungsregelung, die das Ergebnis einer umfassenden Interessenabwägung sein soll, eine von Billigkeitserwägungen getragene Ermessensentscheidung, bei der die subjektive Lage der einzelnen Miteigentümer, also ihre persönlichen ...
Der Liegenschaftseigentümer (Bauträger) ist - vom Fall des § 42 Abs 4 WEG 2002 abgesehen - nicht zur Disposition über eine Anmerkung nach § 42 Abs 1 WEG 2002 befugt
Die Eigentümergemeinschaft wird gem § 18 Abs 3 Z 1 WEG 2002, wenn ein Verwalter bestellt ist, durch diesen (lit a), in Fragen des rechtlichen Verhältnisses zwischen der Eigentümergemeinschaft und dem Verwalter durch die nach Miteigentumsanteilen zu berechnende Mehrheit der Wohnungseigentümer ...
Für Schadenersatzverpflichtungen des Versicherten, die aus der Körperverletzung mit einer vom Versicherten mitgeführten verbotenen Waffe (§§ 1, 11 Abs 1 WaffG) resultieren, besteht selbst bei Vorliegen einer Notwehrsituation kein Versicherungsschutz nach Art 12.1. und Art 12.1.6.
Haben die Parteien des Schiedsrichtervertrags keine Regelung für den Fall der vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses getroffen, so ist diese Vertragslücke im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung zu füllen
Auch für die mittels Aufrechnungseinrede geltend gemachte Gegenforderung müssen die Prozessvoraussetzungen vorliegen und die Prozesshindernisse (rechtskräftig entschiedene Sache, Klagsrücknahme mit Anspruchsverzicht) fehlen

