Nur weil bei den zu privaten Zwecken stattgefundenen „Nachbesprechungen“ fallweise nebenbei auch über betriebliche Belange gesprochen wurde, können die privaten „Nachbesprechungen“ nicht als zur Erfüllung der Obliegenheiten des Betriebsratsmitglieds iSd § 116 ArbVG angesehen werden
Ein Verschmelzungsvertrag muss innerhalb der Neunmonatsfrist des § 220 Abs 3 AktG in Notariatsaktsform errichtet werden, damit überhaupt ein wirksamer Verschmelzungsvertrag vorliegt
Die Notorietät einer Tatsache entbindet zwar von einem darauf bezogenen Beweisverfahren und (außerhalb des geschworenen gerichtlichen Verfahrens, wo ohnehin keine Begründungspflicht besteht) einer darüber hinausgehenden Begründung, nicht jedoch von deren Feststellung
Wird die Feststellung einer Dienstbarkeit gegenüber einem Dritten, also etwa einem anderen Dienstbarkeitsberechtigten begehrt, dann muss das rechtliche Interesse nach § 228 ZPO behauptet und nachgewiesen werden; in diesem Fall liegt kein konfessorisches Feststellungsbegehren nach § 523 erster ...
Bei der Änderung eines Änderungsvorbehaltes ist zwischen der unzulässigen Änderung von „inhaltlichen Beschränkungen“ und der zulässigen Änderung von bloßen „Modalitäten der Ausübung des Änderungsrechts“ zu unterscheiden
Die Auswahl des zu bestellenden Notgeschäftsführers obliegt dem Gericht
Auch ein im Umfang des Gemeingebrauchs bereits enthaltenes Recht kann ersessen werden, wenn die Benützung mit dem Willen verknüpft ist, damit ein vom Recht der Allgemeinheit losgelöstes Recht in Anspruch zu nehmen und für den Ersitzungsgegner erkennbar ist, dass ein vom Gemeingebrauch ...
Dass das Fruchtgenussrecht ungeachtet seiner fehlenden Verbücherung dingliche Wirkung entfaltet, ist schon durch den in § 2 Abs 1 ASFINAG-ErmächtigungsG enthaltenen Verweis auf die §§ 509 ff ABGB klargestellt
Nur weil bei den zu privaten Zwecken stattgefundenen „Nachbesprechungen“ fallweise nebenbei auch über betriebliche Belange gesprochen wurde, können die privaten „Nachbesprechungen“ nicht als zur Erfüllung der Obliegenheiten des Betriebsratsmitglieds iSd § 116 ArbVG angesehen werden
Bei der Änderung eines Änderungsvorbehaltes ist zwischen der unzulässigen Änderung von „inhaltlichen Beschränkungen“ und der zulässigen Änderung von bloßen „Modalitäten der Ausübung des Änderungsrechts“ zu unterscheiden
Ein Verschmelzungsvertrag muss innerhalb der Neunmonatsfrist des § 220 Abs 3 AktG in Notariatsaktsform errichtet werden, damit überhaupt ein wirksamer Verschmelzungsvertrag vorliegt
Die Auswahl des zu bestellenden Notgeschäftsführers obliegt dem Gericht
Die Notorietät einer Tatsache entbindet zwar von einem darauf bezogenen Beweisverfahren und (außerhalb des geschworenen gerichtlichen Verfahrens, wo ohnehin keine Begründungspflicht besteht) einer darüber hinausgehenden Begründung, nicht jedoch von deren Feststellung
Auch ein im Umfang des Gemeingebrauchs bereits enthaltenes Recht kann ersessen werden, wenn die Benützung mit dem Willen verknüpft ist, damit ein vom Recht der Allgemeinheit losgelöstes Recht in Anspruch zu nehmen und für den Ersitzungsgegner erkennbar ist, dass ein vom Gemeingebrauch ...
Wird die Feststellung einer Dienstbarkeit gegenüber einem Dritten, also etwa einem anderen Dienstbarkeitsberechtigten begehrt, dann muss das rechtliche Interesse nach § 228 ZPO behauptet und nachgewiesen werden; in diesem Fall liegt kein konfessorisches Feststellungsbegehren nach § 523 erster ...
Dass das Fruchtgenussrecht ungeachtet seiner fehlenden Verbücherung dingliche Wirkung entfaltet, ist schon durch den in § 2 Abs 1 ASFINAG-ErmächtigungsG enthaltenen Verweis auf die §§ 509 ff ABGB klargestellt

