In der von den Vorinstanzen ihrer Schadensberechnung nach § 273 ZPO zugrundeliegenden Methode, den Deckungsbeitrag des halben Umsatzes der L*****GmbH mit den Kunden der klagenden Partei („gemeinsame Kunden“) heranzuziehen, ist keine krasse Ermessensüberschreitung zu erblicken
Ist der Inhalt der Dienstbarkeit nach dem zugrunde liegenden Erwerbstitel nicht bestimmbar, so muss der Verlauf des (hier) Gehwegs im Urteil durch den Hinweis auf seine Lage im Bereich bestimmter Grundstücksgrenzen im einzelnen bezeichneter Grundstücke eindeutig umschrieben werden; dies geschieht ...
Das Klagebegehren der Servitutenklage (actio confessoria) iSd § 523 ABGB geht je nach den Verhältnissen des Falls auf Feststellung der Dienstbarkeit und/oder auf Einverleibung des noch nicht eingetragenen Rechts gegen den Eigentümer der dienenden Sache, weiters auf Wiederherstellung, besonders ...
Den Wohnungseigentümern stehen keine vertraglichen Ansprüche gegen die Bekl zu, die sie an die Kl (Eigentümergemeinschaft) abtreten könnten; an dieser Beurteilung ändert auch die sachenrechtl Zuordnung der Abstellflächen an einzelne Wohnungseigentümer nichts, wenn also zu deren Gunsten ...
Wer kein Übel ankündigt, den Vorteil also für davon unbeeinflusstes Verhalten fordert, kommt mangels (bloß vorteilskausaler) Pflichtwidrigkeit des (mit der Forderung verknüpften) Amtsgeschäfts nicht als Täter von Bestechlichkeit nach § 304 StGB, sondern bloß von Vorteilsannahme nach § 305 ...
Grund und Umfang des vom Beklagten eingewendeten Erlöschens der Dienstbarkeit sind von diesem zu behaupten und zu beweisen
Erfolgte die landwirtschaftliche Nutzung sachgerecht und hatte - im Hinblick auf den außergewöhnlichen Starkregen - nur unmaßgebliche Auswirkungen auf die Erhöhung des Risikos der Bodenerosion und in der Folge der Verschlammung des Abfließens des Wassers, besteht weder ein Anspruch iSd § 364 ...
Der in erster Instanz wirksam gewordene Verlust der Antragslegitimation ist nunmehr zu berücksichtigen und führt zur Abweisung des Antrags
In der von den Vorinstanzen ihrer Schadensberechnung nach § 273 ZPO zugrundeliegenden Methode, den Deckungsbeitrag des halben Umsatzes der L*****GmbH mit den Kunden der klagenden Partei („gemeinsame Kunden“) heranzuziehen, ist keine krasse Ermessensüberschreitung zu erblicken
Wer kein Übel ankündigt, den Vorteil also für davon unbeeinflusstes Verhalten fordert, kommt mangels (bloß vorteilskausaler) Pflichtwidrigkeit des (mit der Forderung verknüpften) Amtsgeschäfts nicht als Täter von Bestechlichkeit nach § 304 StGB, sondern bloß von Vorteilsannahme nach § 305 ...
Ist der Inhalt der Dienstbarkeit nach dem zugrunde liegenden Erwerbstitel nicht bestimmbar, so muss der Verlauf des (hier) Gehwegs im Urteil durch den Hinweis auf seine Lage im Bereich bestimmter Grundstücksgrenzen im einzelnen bezeichneter Grundstücke eindeutig umschrieben werden; dies geschieht ...
Grund und Umfang des vom Beklagten eingewendeten Erlöschens der Dienstbarkeit sind von diesem zu behaupten und zu beweisen
Das Klagebegehren der Servitutenklage (actio confessoria) iSd § 523 ABGB geht je nach den Verhältnissen des Falls auf Feststellung der Dienstbarkeit und/oder auf Einverleibung des noch nicht eingetragenen Rechts gegen den Eigentümer der dienenden Sache, weiters auf Wiederherstellung, besonders ...
Erfolgte die landwirtschaftliche Nutzung sachgerecht und hatte - im Hinblick auf den außergewöhnlichen Starkregen - nur unmaßgebliche Auswirkungen auf die Erhöhung des Risikos der Bodenerosion und in der Folge der Verschlammung des Abfließens des Wassers, besteht weder ein Anspruch iSd § 364 ...
Den Wohnungseigentümern stehen keine vertraglichen Ansprüche gegen die Bekl zu, die sie an die Kl (Eigentümergemeinschaft) abtreten könnten; an dieser Beurteilung ändert auch die sachenrechtl Zuordnung der Abstellflächen an einzelne Wohnungseigentümer nichts, wenn also zu deren Gunsten ...
Der in erster Instanz wirksam gewordene Verlust der Antragslegitimation ist nunmehr zu berücksichtigen und führt zur Abweisung des Antrags

