Ein lediglich auf die Bewilligung der Begünstigungen des § 64 Abs 1 Z 1 lit a bis f ZPO abzielender Antrag kann den Beginn der Rechtsmittelfrist nicht beeinflussen
Die helfende Person kann eine betriebliche Tätigkeit iSd § 176 Abs 1 Z 6 ASVG auch ohne Kenntnis des Unternehmers ausüben, zumal es für das Vorliegen einer betrieblichen Tätigkeit bereits ausreicht, dass die Arbeit dem mutmaßlichen Willen des Dienstgebers entspricht
Das Fehlen einer § 142 UGB entsprechenden Regelung im Genossenschaftsrecht kann nicht als planwidrige Unvollständigkeit des Umgründungsrechts angesehen werden; die Ähnlichkeiten zwischen Genossenschaften und Personengesellschaften reichen nicht aus, das Fehlen einer § 142 UGB entsprechenden ...
Die Pflicht zur Zahlung eines angemessenen Entgelts für unbefugte Nutzung gem § 86 Abs 1 UrhG hängt nicht davon ab, ob der Berechtigte einer Nutzung tatsächlich zugestimmt hätte, weil sich eine solche Pflicht aus dem Eingriff in die absolut geschützte Rechtsstellung des Urhebers ergibt; bei ...
Verrichten geringfügige Tätigkeiten die Mitglieder des Vereins, werden sie dabei nicht wie ein Beschäftigter desselben tätig; nichts anderes kann für den Kläger als (bloßer) Fluggast eines Vereinsmitglieds gelten, der diesem beim Schieben eines Segelflugzeugs in den Hangar half
Ein gesetzmäßiges Vorgehen nach § 4 StellenbesetzungsG verlangt, dass sich die Besetzung einer ausgeschriebenen Stelle im Rahmen sachlich auszuübenden Ermessens an der Besteignung orientiert
Gem § 53 Abs 2 Z 2 MSchG kann der Verletzte bei schuldhafter Markenverletzung anstelle des angemessenen Entgelts iSd § 53 Abs 1 MSchG die Herausgabe des Gewinnes verlangen, den der Verletzer durch die Markenverletzung erzielt hat; herauszugeben ist der Reingewinn, den der Verletzer gerade aufgrund ...
Der Beschluss über den konkreten Umfang der Veröffentlichung ist eine Ermessensentscheidung des Gerichts, das dabei auch auf ein berechtigtes Interesse der Unternehmen an der Wahrung ihrer Geschäftsgeheimnisse Bedacht zu nehmen hat; hinsichtlich des Umfangs der Veröffentlichung hat sich der ...
Ein lediglich auf die Bewilligung der Begünstigungen des § 64 Abs 1 Z 1 lit a bis f ZPO abzielender Antrag kann den Beginn der Rechtsmittelfrist nicht beeinflussen
Verrichten geringfügige Tätigkeiten die Mitglieder des Vereins, werden sie dabei nicht wie ein Beschäftigter desselben tätig; nichts anderes kann für den Kläger als (bloßer) Fluggast eines Vereinsmitglieds gelten, der diesem beim Schieben eines Segelflugzeugs in den Hangar half
Die helfende Person kann eine betriebliche Tätigkeit iSd § 176 Abs 1 Z 6 ASVG auch ohne Kenntnis des Unternehmers ausüben, zumal es für das Vorliegen einer betrieblichen Tätigkeit bereits ausreicht, dass die Arbeit dem mutmaßlichen Willen des Dienstgebers entspricht
Ein gesetzmäßiges Vorgehen nach § 4 StellenbesetzungsG verlangt, dass sich die Besetzung einer ausgeschriebenen Stelle im Rahmen sachlich auszuübenden Ermessens an der Besteignung orientiert
Das Fehlen einer § 142 UGB entsprechenden Regelung im Genossenschaftsrecht kann nicht als planwidrige Unvollständigkeit des Umgründungsrechts angesehen werden; die Ähnlichkeiten zwischen Genossenschaften und Personengesellschaften reichen nicht aus, das Fehlen einer § 142 UGB entsprechenden ...
Gem § 53 Abs 2 Z 2 MSchG kann der Verletzte bei schuldhafter Markenverletzung anstelle des angemessenen Entgelts iSd § 53 Abs 1 MSchG die Herausgabe des Gewinnes verlangen, den der Verletzer durch die Markenverletzung erzielt hat; herauszugeben ist der Reingewinn, den der Verletzer gerade aufgrund ...
Die Pflicht zur Zahlung eines angemessenen Entgelts für unbefugte Nutzung gem § 86 Abs 1 UrhG hängt nicht davon ab, ob der Berechtigte einer Nutzung tatsächlich zugestimmt hätte, weil sich eine solche Pflicht aus dem Eingriff in die absolut geschützte Rechtsstellung des Urhebers ergibt; bei ...
Der Beschluss über den konkreten Umfang der Veröffentlichung ist eine Ermessensentscheidung des Gerichts, das dabei auch auf ein berechtigtes Interesse der Unternehmen an der Wahrung ihrer Geschäftsgeheimnisse Bedacht zu nehmen hat; hinsichtlich des Umfangs der Veröffentlichung hat sich der ...

