Ein Baurechtsvertrag mit einer Vielzahl an Pflichten in einem Vertragspunkt, die zum Teil zweifelsfrei nicht und zum Teil nicht zweifelsfrei die Instandhaltung und den Wiederaufbau sichern sollen, entspricht nicht dem in § 12 Abs 2 GBG normierten Bestimmtheitsgebot
Die Verwendung eines als Schutzraum und damit als allgemeinen Teil gewidmeten Kellers als Pelletslager stellt eine unbillige Beeinträchtigung schutzwürdiger Interessen der übrigen Mit- und Wohnungseigentümer dar
Die Einschränkung des Rücktrittsrecht bei „coronabedingten Reisebeschränkungen“ auf „unvermeidbaren und außergewöhnlichen Umstände“ ist intransparent, weil sie dem Veranstalter einen unangemessen weiten Auslegungsspielraum belässt
Die Vereinbarung eines zeitbezogenen (Pauschal-)Entgelts spricht für das Bestehen einer persönlichen Abhängigkeit
Da § 45 Abs 3 S1 MRG regelt, wie der Vermieter vorzugehen hat, will er den Mietzins anheben, bedarf es insoweit keines Rückgriffs auf § 16 Abs 9 MRG
Hat der Kreditnehmer ungeachtet seiner Mitwirkungspflicht Verbindlichkeiten verschwiegen, so haftet der Kreditgeber mangels Pflichtverletzung iZm der Kreditwürdigkeitsprüfung nicht für den Schaden des Kreditnehmers (Konventionalstrafe nach Rücktritt vom Kaufvertrag)
Auch bei der Kürzung oder beim Entfall eines zustehenden Anspruchs kann eine Konventionalstrafe vorliegen
Die Erlassung eines Waffenverbotes liegt nicht im Ermessen der Behörde; die Frage der Erlassung des Waffenverbots ist nach den hierfür vom WaffG vorgesehenen Kriterien von der Waffenbehörde bzw dem in weiterer Folge angerufenen VwG ohne Bindung an die Entscheidung der Staatsanwaltschaft ...
Ein Baurechtsvertrag mit einer Vielzahl an Pflichten in einem Vertragspunkt, die zum Teil zweifelsfrei nicht und zum Teil nicht zweifelsfrei die Instandhaltung und den Wiederaufbau sichern sollen, entspricht nicht dem in § 12 Abs 2 GBG normierten Bestimmtheitsgebot
Da § 45 Abs 3 S1 MRG regelt, wie der Vermieter vorzugehen hat, will er den Mietzins anheben, bedarf es insoweit keines Rückgriffs auf § 16 Abs 9 MRG
Die Verwendung eines als Schutzraum und damit als allgemeinen Teil gewidmeten Kellers als Pelletslager stellt eine unbillige Beeinträchtigung schutzwürdiger Interessen der übrigen Mit- und Wohnungseigentümer dar
Hat der Kreditnehmer ungeachtet seiner Mitwirkungspflicht Verbindlichkeiten verschwiegen, so haftet der Kreditgeber mangels Pflichtverletzung iZm der Kreditwürdigkeitsprüfung nicht für den Schaden des Kreditnehmers (Konventionalstrafe nach Rücktritt vom Kaufvertrag)
Die Einschränkung des Rücktrittsrecht bei „coronabedingten Reisebeschränkungen“ auf „unvermeidbaren und außergewöhnlichen Umstände“ ist intransparent, weil sie dem Veranstalter einen unangemessen weiten Auslegungsspielraum belässt
Auch bei der Kürzung oder beim Entfall eines zustehenden Anspruchs kann eine Konventionalstrafe vorliegen
Die Vereinbarung eines zeitbezogenen (Pauschal-)Entgelts spricht für das Bestehen einer persönlichen Abhängigkeit
Die Erlassung eines Waffenverbotes liegt nicht im Ermessen der Behörde; die Frage der Erlassung des Waffenverbots ist nach den hierfür vom WaffG vorgesehenen Kriterien von der Waffenbehörde bzw dem in weiterer Folge angerufenen VwG ohne Bindung an die Entscheidung der Staatsanwaltschaft ...

