§ 6 Abs 1 Z 5 KSchG steht einer Weiterverrechnung des neuen Bauzinses nach § 14 Abs 1 Z 4 WGG nicht entgegen
Zu nicht vom Willen des Unternehmers beherrschbaren Umständen werden außerbetriebliche Ereignisse, wie beispielsweise die Änderung von Einstandspreisen für nicht anders zu beschaffende Waren oder Leistungen gezählt
Die Rsp hat ein solches Verschulden angenommen, wenn im Rahmen der Prozessführung falsche Tatsachenbehauptungen aufgestellt wurden oder wenn der im Verfahren Unterlegene wusste oder wenigstens wissen hätte müssen, dass sein Rechtsstandpunkt entweder der tatsächlichen Voraussetzungen entbehrt ...
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Es sind daher insofern die Vorschriften des AußStrG, nicht aber jene der EO anzuwenden; nur soweit § 6 Abs 2 MRG keine Sonderregelungen vorsieht, sind im Übrigen die §§ 98, 99, 103, 108 - 121, 130 und 132 EO sinngemäß anzuwenden; die Revisionsrekurszulässigkeit gegen einen Sachbeschluss, mit ...
§ 4 BDG schützt im Zusammenhalt mit den Bestimmungen des AHG nicht jeden übergangenen Bewerber
Aktuelle Regierungsvorlagen, Gesetzesinitiativen und Ministerialentwürfe
Wesentliche Entscheidungen des EuG/EuGH und Schlussanträge des Generalanwaltes im März 2015
§ 6 Abs 1 Z 5 KSchG steht einer Weiterverrechnung des neuen Bauzinses nach § 14 Abs 1 Z 4 WGG nicht entgegen
Es sind daher insofern die Vorschriften des AußStrG, nicht aber jene der EO anzuwenden; nur soweit § 6 Abs 2 MRG keine Sonderregelungen vorsieht, sind im Übrigen die §§ 98, 99, 103, 108 - 121, 130 und 132 EO sinngemäß anzuwenden; die Revisionsrekurszulässigkeit gegen einen Sachbeschluss, mit ...
Zu nicht vom Willen des Unternehmers beherrschbaren Umständen werden außerbetriebliche Ereignisse, wie beispielsweise die Änderung von Einstandspreisen für nicht anders zu beschaffende Waren oder Leistungen gezählt
§ 4 BDG schützt im Zusammenhalt mit den Bestimmungen des AHG nicht jeden übergangenen Bewerber
Die Rsp hat ein solches Verschulden angenommen, wenn im Rahmen der Prozessführung falsche Tatsachenbehauptungen aufgestellt wurden oder wenn der im Verfahren Unterlegene wusste oder wenigstens wissen hätte müssen, dass sein Rechtsstandpunkt entweder der tatsächlichen Voraussetzungen entbehrt ...
Aktuelle Regierungsvorlagen, Gesetzesinitiativen und Ministerialentwürfe
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Wesentliche Entscheidungen des EuG/EuGH und Schlussanträge des Generalanwaltes im März 2015

