Zeiten der Ausübung einer gewerblichen oder land-(forst-)wirtschaftlichen Tätigkeit vor Einführung der Pflichtversicherung nach dem GSVG bzw BSVG sind bei der Berechnung der Höhe der Pension nicht zu berücksichtigen
Der Vorstand einer AG ist zwar allenfalls freier Dienstnehmer, er gehört aber nicht zum Kreis der nach § 1 Abs 3 IESG geschützten Personen
Bei Schädigung der GmbH durch ihren eigenen Geschäftsführer muss sich die GmbH das Verschulden des Geschäftsführers gegenüber Dritten nicht zurechnen lassen, wenn diese Dritten gerade ihre Sorgfalts- und Überwachungspflichten hinsichtlich des Geschäftsführers verletzt haben
Das Überlassen einer Wohnung zum Konsum von Suchtgift ist keine dem Täter objektiv zurechenbare Beitragshandlung zur Innehabung des Suchtgifts durch den Konsumenten, weil sich durch die Überlassung an der rechtlichen Qualität des Suchtgiftbesitzers nichts ändert und das Risiko fortdauernder ...
Der Ausgleichszulagenrichtsatz soll auch die Verpflichtungen des Pensionsempfängers für Unterhaltsberechtigte abdecken und eine existenzielle Sicherung gewährleisten
Es genügt eine „Bescheinigung“ der behaupteten Tatsachen, wobei jedoch der beim Gericht zu erreichende Überzeugungsgrad gegenüber der beim „Regelbeweis“ geforderten „hohen Wahrscheinlichkeit“ auf eine „überwiegende Wahrscheinlichkeit“ herabgesenkt ist
Die Verneinung einer Durchgriffshaftung der drei beklagten GmbH-Gesellschafter (entgegen § 61 Abs 2 GmbHG) durch das Berufungsgericht auf der Basis der Feststellungen der Vorinstanzen hält sich durchaus im Rahmen der dazu ergangenen oberstgerichtlichen Rsp
Dem Überwachten steht kein Anspruch gegen die Detektei auf Bekanntgabe der Daten ihres Auftraggebers zu
Zeiten der Ausübung einer gewerblichen oder land-(forst-)wirtschaftlichen Tätigkeit vor Einführung der Pflichtversicherung nach dem GSVG bzw BSVG sind bei der Berechnung der Höhe der Pension nicht zu berücksichtigen
Der Ausgleichszulagenrichtsatz soll auch die Verpflichtungen des Pensionsempfängers für Unterhaltsberechtigte abdecken und eine existenzielle Sicherung gewährleisten
Der Vorstand einer AG ist zwar allenfalls freier Dienstnehmer, er gehört aber nicht zum Kreis der nach § 1 Abs 3 IESG geschützten Personen
Es genügt eine „Bescheinigung“ der behaupteten Tatsachen, wobei jedoch der beim Gericht zu erreichende Überzeugungsgrad gegenüber der beim „Regelbeweis“ geforderten „hohen Wahrscheinlichkeit“ auf eine „überwiegende Wahrscheinlichkeit“ herabgesenkt ist
Bei Schädigung der GmbH durch ihren eigenen Geschäftsführer muss sich die GmbH das Verschulden des Geschäftsführers gegenüber Dritten nicht zurechnen lassen, wenn diese Dritten gerade ihre Sorgfalts- und Überwachungspflichten hinsichtlich des Geschäftsführers verletzt haben
Die Verneinung einer Durchgriffshaftung der drei beklagten GmbH-Gesellschafter (entgegen § 61 Abs 2 GmbHG) durch das Berufungsgericht auf der Basis der Feststellungen der Vorinstanzen hält sich durchaus im Rahmen der dazu ergangenen oberstgerichtlichen Rsp
Das Überlassen einer Wohnung zum Konsum von Suchtgift ist keine dem Täter objektiv zurechenbare Beitragshandlung zur Innehabung des Suchtgifts durch den Konsumenten, weil sich durch die Überlassung an der rechtlichen Qualität des Suchtgiftbesitzers nichts ändert und das Risiko fortdauernder ...
Dem Überwachten steht kein Anspruch gegen die Detektei auf Bekanntgabe der Daten ihres Auftraggebers zu

