Nach nunmehr gesicherter Rsp steht es dem Gefährdeten bei Gewalt in der Wohnung frei, ob er den Gewaltschutz nach § 382b EO (mit Nachweis des dringenden Wohnbedürfnisses) oder nach § 382e EO (mit Interessenabwägung) geltend machen will
Erst die Obsorgeentscheidung auf Basis von Sachverständigengutachten, die bei Nichtwirkung der Mutter auf andere Befundgrundlagen zurückgreifen müssen, kann nach Lage des Falls zu einem anfechtbaren Ergebnis führen; dass die Methodenwahl der Beweisaufnahme, wozu auch die Auswahl des geeignetsten ...
An den in Rechtskraft erwachsenen Umfang der Aufhebung von Prozesshandlungen eines abgelehnten Richters als nichtig durch das Ablehnungsgericht ist auch das Rechtsmittelgericht im Hauptverfahren gebunden, daher auch an eine unterbliebene Aufhebung
Unter „Anspruch“ iSd § 423 ZPO ist nur ein Sachentscheidungsbegehren zu verstehen, also ein Begehren, das selbständiger Gegenstand eines urteils- oder beschlussmäßigen Ausspruchs sein kann
Die im § 215 Z 1 KO angeordnete Ausnahme von der Wirkung der Restschuldbefreiung beschränkt sich auf das Abschöpfungsverfahren, die Wirkung des rechtskräftig bestätigten Zahlungsplans/Zwangsausgleichs wird nicht in gleicher Weise eingeschränkt
Gerade weil die Übergabe des (10jährigen) Buben - trotz dessen massiver Weigerung - an seine Mutter dennoch vollzogen wurde, bedarf es der Klärung, wie sich dieser aktuelle Vorfall auf die Beziehungen zu den Eltern und ob sich dies negativ auf das Kindeswohl ausgewirkt hat und/oder auswirken wird
Urkunden, auf die sich das Berufungsgericht in seiner Beweiswürdigung nicht gestützt hat, können keine Aktenwidrigkeit der berufungsgerichtlichen Begründung verursachen
Das gesetzwidrige Absehen von der Nutzung des ERV ist nicht nur für Rechtsanwälte und Notare, sondern auch für Kredit- und Finanzinstitute die Verletzung einer zwingend einzuhaltenden Formvorschrift
Nach nunmehr gesicherter Rsp steht es dem Gefährdeten bei Gewalt in der Wohnung frei, ob er den Gewaltschutz nach § 382b EO (mit Nachweis des dringenden Wohnbedürfnisses) oder nach § 382e EO (mit Interessenabwägung) geltend machen will
Die im § 215 Z 1 KO angeordnete Ausnahme von der Wirkung der Restschuldbefreiung beschränkt sich auf das Abschöpfungsverfahren, die Wirkung des rechtskräftig bestätigten Zahlungsplans/Zwangsausgleichs wird nicht in gleicher Weise eingeschränkt
Erst die Obsorgeentscheidung auf Basis von Sachverständigengutachten, die bei Nichtwirkung der Mutter auf andere Befundgrundlagen zurückgreifen müssen, kann nach Lage des Falls zu einem anfechtbaren Ergebnis führen; dass die Methodenwahl der Beweisaufnahme, wozu auch die Auswahl des geeignetsten ...
Gerade weil die Übergabe des (10jährigen) Buben - trotz dessen massiver Weigerung - an seine Mutter dennoch vollzogen wurde, bedarf es der Klärung, wie sich dieser aktuelle Vorfall auf die Beziehungen zu den Eltern und ob sich dies negativ auf das Kindeswohl ausgewirkt hat und/oder auswirken wird
An den in Rechtskraft erwachsenen Umfang der Aufhebung von Prozesshandlungen eines abgelehnten Richters als nichtig durch das Ablehnungsgericht ist auch das Rechtsmittelgericht im Hauptverfahren gebunden, daher auch an eine unterbliebene Aufhebung
Urkunden, auf die sich das Berufungsgericht in seiner Beweiswürdigung nicht gestützt hat, können keine Aktenwidrigkeit der berufungsgerichtlichen Begründung verursachen
Unter „Anspruch“ iSd § 423 ZPO ist nur ein Sachentscheidungsbegehren zu verstehen, also ein Begehren, das selbständiger Gegenstand eines urteils- oder beschlussmäßigen Ausspruchs sein kann
Das gesetzwidrige Absehen von der Nutzung des ERV ist nicht nur für Rechtsanwälte und Notare, sondern auch für Kredit- und Finanzinstitute die Verletzung einer zwingend einzuhaltenden Formvorschrift

