Bei einander widersprechenden Gutachten müssen die Erwägungen, warum dem einen Gutachten gefolgt und dem anderen nicht gefolgt wird, nachvollziehbar sein
Schon nach dem klaren Wortlaut des § 6 VwGVG haben sich ua Mitglieder des VwG unter Anzeige an den Präsidenten der Ausübung ihres Amtes "wegen Befangenheit" - und nicht bereits bei bloßer Behauptung des Vorliegens einer Befangenheit durch eine Partei - zu enthalten
Die bloße Zitierung von Beweisergebnissen wie zB von Zeugenaussagen ist weder erforderlich noch hinreichend, eine Aufzählung aufgenommener Beweise mag zweckmäßig sein; lässt eine Entscheidung die Trennung dieser Begründungselemente in einer Weise vermissen, dass die Rechtsverfolgung durch die ...
Verstöße gegen verwaltungsrechtliche Ordnungsvorschriften (etwa das Meldegesetz) reichen nicht aus, um eine fiktive Zustellung zu rechtfertigen
Es stellt keine gesetzmäßige Darstellung der Revisionsgründe iSd § 28 Abs 1 Z 5 VwGG dar, wenn als solche ausschließlich die an den VfGH gerichteten und inhaltlich eine Verfassungswidrigkeit geltend machenden Ausführungen mit dem generellen Verweis, anstelle der "Willkür" trete ...
Zur Ahndung von in Eingaben enthaltenen Ordnungswidrigkeiten besteht die Zuständigkeit jener Behörde, die über diese Eingabe "zu verhandeln" hat
Dem in § 4 Abs 5 VwGbk-ÜG normierten Erfordernis, wonach die Revision gesondert die Gründe zu enthalten hat, warum die Voraussetzungen des Art 133 Abs 4 B-VG vorliegen, wird insbesondere nicht schon durch nähere Ausführungen zur behaupteten Rechtswidrigkeit der bekämpften Entscheidung oder zu ...
Besonderer Erhebungen zum Umfang eines dem Gegner der gefährdeten Partei eventuell drohenden Schadens bedarf es nicht; auf die Vermögensverhältnisse der gefährdeten Partei kommt es bei der Beurteilung, ob und in welcher Höhe eine Sicherheitsleistung aufzuerlegen ist, grundsätzlich nicht an
Bei einander widersprechenden Gutachten müssen die Erwägungen, warum dem einen Gutachten gefolgt und dem anderen nicht gefolgt wird, nachvollziehbar sein
Es stellt keine gesetzmäßige Darstellung der Revisionsgründe iSd § 28 Abs 1 Z 5 VwGG dar, wenn als solche ausschließlich die an den VfGH gerichteten und inhaltlich eine Verfassungswidrigkeit geltend machenden Ausführungen mit dem generellen Verweis, anstelle der "Willkür" trete ...
Schon nach dem klaren Wortlaut des § 6 VwGVG haben sich ua Mitglieder des VwG unter Anzeige an den Präsidenten der Ausübung ihres Amtes "wegen Befangenheit" - und nicht bereits bei bloßer Behauptung des Vorliegens einer Befangenheit durch eine Partei - zu enthalten
Zur Ahndung von in Eingaben enthaltenen Ordnungswidrigkeiten besteht die Zuständigkeit jener Behörde, die über diese Eingabe "zu verhandeln" hat
Die bloße Zitierung von Beweisergebnissen wie zB von Zeugenaussagen ist weder erforderlich noch hinreichend, eine Aufzählung aufgenommener Beweise mag zweckmäßig sein; lässt eine Entscheidung die Trennung dieser Begründungselemente in einer Weise vermissen, dass die Rechtsverfolgung durch die ...
Dem in § 4 Abs 5 VwGbk-ÜG normierten Erfordernis, wonach die Revision gesondert die Gründe zu enthalten hat, warum die Voraussetzungen des Art 133 Abs 4 B-VG vorliegen, wird insbesondere nicht schon durch nähere Ausführungen zur behaupteten Rechtswidrigkeit der bekämpften Entscheidung oder zu ...
Verstöße gegen verwaltungsrechtliche Ordnungsvorschriften (etwa das Meldegesetz) reichen nicht aus, um eine fiktive Zustellung zu rechtfertigen
Besonderer Erhebungen zum Umfang eines dem Gegner der gefährdeten Partei eventuell drohenden Schadens bedarf es nicht; auf die Vermögensverhältnisse der gefährdeten Partei kommt es bei der Beurteilung, ob und in welcher Höhe eine Sicherheitsleistung aufzuerlegen ist, grundsätzlich nicht an

