Bei Unteilbarkeit des Baues verliert auch der konsensmäßig vorhandene Bestand durch den konsenslosen Neubestand seinen Konsens
Das beantragte Bauvorhaben im Grünland ist dann nicht erforderlich, wenn dafür geeignete Standorte im gewidmeten Bauland (auf Eigengrund) zur Verfügung stehen
Insoweit der Revisionswerber darlegt, seine Bestrafung nach § 23 Abs 1 Z 24 Slbg BauPolG 1997 sei deshalb nicht zulässig gewesen, weil er nicht alleiniger Bauherr und somit nicht (alleiniger) Adressat des Baubewilligungs- und Kollaudierungsbescheides sei, vermag er schon deshalb keine Rechtsfrage ...
Die Strafe richtet sich gem § 1 Abs 2 VStG idF BGBl I Nr 33/2013 (in Kraft getreten am 1. März 2013) nach dem zur Zeit der Tat geltenden Recht, es sei denn, dass das zur Zeit der Entscheidung geltende Recht in seiner Gesamtauswirkung für den Täter günstiger wäre; die Einschränkung auf das zur ...
Ein Grundsatz, dass im Zweifel von einer Errichtung in dem für den Betroffenen günstigeren Zeitraum anzunehmen ist, besteht nicht
Unterlässt die von einem Akt der Befehls- und Zwangsgewalt betroffene Partei die Erhebung einer Beschwerde gegen diesen Akt, dann ist rechtlich davon auszugehen, dass ein solcher Verwaltungsakt gegenüber einem zu einer Maßnahmenbeschwerde Befugten nicht rechtswidrig in dessen ...
Dass die begründete Furcht einer Person vor Verfolgung in kausalem Zusammenhang mit einem oder mehreren Konventionsgründen stehen muss, ergibt sich schon aus der Definition des Flüchtlingsbegriffs in Art 1 Abschnitt A Z 2 GFK, wonach als Flüchtling iS dieses Abkommens anzusehen ist, wer sich aus ...
Im vorliegenden Fall hat der anwaltliche Vertreter - seinem Vorbringen nach - zwar erkannt, dass der Revisionsschriftsatz den falschen Adressaten aufgewiesen hat und wurde auch ein entsprechender Auftrag zur Richtigstellung erteilt; den bereits unterschriebenen an die falsche Stelle adressierten ...
Bei Unteilbarkeit des Baues verliert auch der konsensmäßig vorhandene Bestand durch den konsenslosen Neubestand seinen Konsens
Ein Grundsatz, dass im Zweifel von einer Errichtung in dem für den Betroffenen günstigeren Zeitraum anzunehmen ist, besteht nicht
Das beantragte Bauvorhaben im Grünland ist dann nicht erforderlich, wenn dafür geeignete Standorte im gewidmeten Bauland (auf Eigengrund) zur Verfügung stehen
Unterlässt die von einem Akt der Befehls- und Zwangsgewalt betroffene Partei die Erhebung einer Beschwerde gegen diesen Akt, dann ist rechtlich davon auszugehen, dass ein solcher Verwaltungsakt gegenüber einem zu einer Maßnahmenbeschwerde Befugten nicht rechtswidrig in dessen ...
Insoweit der Revisionswerber darlegt, seine Bestrafung nach § 23 Abs 1 Z 24 Slbg BauPolG 1997 sei deshalb nicht zulässig gewesen, weil er nicht alleiniger Bauherr und somit nicht (alleiniger) Adressat des Baubewilligungs- und Kollaudierungsbescheides sei, vermag er schon deshalb keine Rechtsfrage ...
Dass die begründete Furcht einer Person vor Verfolgung in kausalem Zusammenhang mit einem oder mehreren Konventionsgründen stehen muss, ergibt sich schon aus der Definition des Flüchtlingsbegriffs in Art 1 Abschnitt A Z 2 GFK, wonach als Flüchtling iS dieses Abkommens anzusehen ist, wer sich aus ...
Die Strafe richtet sich gem § 1 Abs 2 VStG idF BGBl I Nr 33/2013 (in Kraft getreten am 1. März 2013) nach dem zur Zeit der Tat geltenden Recht, es sei denn, dass das zur Zeit der Entscheidung geltende Recht in seiner Gesamtauswirkung für den Täter günstiger wäre; die Einschränkung auf das zur ...
Im vorliegenden Fall hat der anwaltliche Vertreter - seinem Vorbringen nach - zwar erkannt, dass der Revisionsschriftsatz den falschen Adressaten aufgewiesen hat und wurde auch ein entsprechender Auftrag zur Richtigstellung erteilt; den bereits unterschriebenen an die falsche Stelle adressierten ...

