Nutzer von Apps geben oft mehr Daten preis, als sie glauben. Doch gleichzeitig kann man als User Schadenersatz geltend machen, wenn die Apps versagen
Der Europäische Gerichtshof stärkt Anrainerrechte bei Baugenehmigungen
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Das Revisionsvorbringen, die sukzessive Kompetenz des Landesgerichtes zur Prüfung von Entschädigungszahlungen setze voraus, dass in einem Verwaltungsverfahren rechtskräftig das Bestehen einer Entschädigungsverpflichtung festgestellt werde, verkennt den in § 117 Abs 4 WRG normierten ...
Justizvertreter orten Probleme in der geplanten Novelle. Schwierigere Ermittlungen gegen Täter und Ungerechtigkeit beim künftigen Strafmaß werden befürchtet.
Aktuelle Regierungsvorlagen, Gesetzesinitiativen und Ministerialentwürfe
Für die Begründung einer Duldungsverpflichtung nach § 66a ForstG hat die Behörde im Einzelfall zunächst zu prüfen, ob Bringungsanlagen, die die zweckmäßige Bewirtschaftung des Waldes ermöglichen, fehlen oder unzulänglich sind
Die Wasserrechtsbehörde ist gem § 34 Abs 1 WRG auch ohne Vorliegen eines Antrages des Wasserberechtigten verpflichtet (das Wort "kann" räumt nicht Ermessen ein), die hygienisch und wasserwirtschaftlich notwendigen Anordnungen von Amts wegen zu treffen bzw die Möglichkeit der Einrichtung eines ...
Nutzer von Apps geben oft mehr Daten preis, als sie glauben. Doch gleichzeitig kann man als User Schadenersatz geltend machen, wenn die Apps versagen
Justizvertreter orten Probleme in der geplanten Novelle. Schwierigere Ermittlungen gegen Täter und Ungerechtigkeit beim künftigen Strafmaß werden befürchtet.
Der Europäische Gerichtshof stärkt Anrainerrechte bei Baugenehmigungen
Aktuelle Regierungsvorlagen, Gesetzesinitiativen und Ministerialentwürfe
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Für die Begründung einer Duldungsverpflichtung nach § 66a ForstG hat die Behörde im Einzelfall zunächst zu prüfen, ob Bringungsanlagen, die die zweckmäßige Bewirtschaftung des Waldes ermöglichen, fehlen oder unzulänglich sind
Das Revisionsvorbringen, die sukzessive Kompetenz des Landesgerichtes zur Prüfung von Entschädigungszahlungen setze voraus, dass in einem Verwaltungsverfahren rechtskräftig das Bestehen einer Entschädigungsverpflichtung festgestellt werde, verkennt den in § 117 Abs 4 WRG normierten ...
Die Wasserrechtsbehörde ist gem § 34 Abs 1 WRG auch ohne Vorliegen eines Antrages des Wasserberechtigten verpflichtet (das Wort "kann" räumt nicht Ermessen ein), die hygienisch und wasserwirtschaftlich notwendigen Anordnungen von Amts wegen zu treffen bzw die Möglichkeit der Einrichtung eines ...

