Bei Verwendung der Kaufsache für eine gemischte private und gewerbliche Tätigkeit besteht im Gewährleistungsfall kein Anspruch auf Ersatz der Aus- und Einbaukosten
Verhindert wird nicht der Lauf der Verjährungsfrist, sondern nur ihr Ablauf
Es trifft zwar nicht zu, dass jedermann weiß, dass angeleinte Hunde auf Almwanderungen Rinder zu aggressivem Verhalten reizen; hier wurde aber durch das angebrachte Warnschild gerade auf diese Gefahr hingewiesen, sodass sich die Klägerin auf ihre diesbezügliche allfällige Unkenntnis nicht ...
Sowohl die Beurteilung der Auskunft als „gegen Belohnung“ iSd § 1300 erster Satz ABGB gegeben, als auch die Beurteilung der konkreten Mitwirkung an dem Vertrauenstatbestand als Grundlage der Haftung zu Gunsten des Dritten hängt von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab; die vom ...
Ein Reiseunternehmer haftet bei unterlassener Offenlegung seiner Vermittlerstellung als Reiseveranstalter „kraft Anscheins“; auch bei einer am Urlaubsort gebuchten Zusatzleistung zu einer Pauschalreise kommt es darauf an, ob nach den konkreten Umständen der dem Reiseveranstalter zurechenbare ...
Auch die Frage, ob die Einrede der Verjährung gegen Treu und Glauben verstößt, kann nur nach den konkreten Umständen des Einzelfalls beurteilt werden.
Welche Auswirkungen „Beschwichtigungsversuche“ auf die Verjährung der Ansprüche von Anlegern haben, ist im jeweiligen Einzelfall zu beurteilen
Zur Schadensermittlung ist das Ergebnis der pflichtwidrigen Vermögensverwaltung der fiktiven Entwicklung des Portfolios unter Zugrundelegung einer - aus Sicht ex ante - vertragskonformen Gesamtstrategie gegenüberzustellen
Bei Verwendung der Kaufsache für eine gemischte private und gewerbliche Tätigkeit besteht im Gewährleistungsfall kein Anspruch auf Ersatz der Aus- und Einbaukosten
Ein Reiseunternehmer haftet bei unterlassener Offenlegung seiner Vermittlerstellung als Reiseveranstalter „kraft Anscheins“; auch bei einer am Urlaubsort gebuchten Zusatzleistung zu einer Pauschalreise kommt es darauf an, ob nach den konkreten Umständen der dem Reiseveranstalter zurechenbare ...
Verhindert wird nicht der Lauf der Verjährungsfrist, sondern nur ihr Ablauf
Auch die Frage, ob die Einrede der Verjährung gegen Treu und Glauben verstößt, kann nur nach den konkreten Umständen des Einzelfalls beurteilt werden.
Es trifft zwar nicht zu, dass jedermann weiß, dass angeleinte Hunde auf Almwanderungen Rinder zu aggressivem Verhalten reizen; hier wurde aber durch das angebrachte Warnschild gerade auf diese Gefahr hingewiesen, sodass sich die Klägerin auf ihre diesbezügliche allfällige Unkenntnis nicht ...
Welche Auswirkungen „Beschwichtigungsversuche“ auf die Verjährung der Ansprüche von Anlegern haben, ist im jeweiligen Einzelfall zu beurteilen
Sowohl die Beurteilung der Auskunft als „gegen Belohnung“ iSd § 1300 erster Satz ABGB gegeben, als auch die Beurteilung der konkreten Mitwirkung an dem Vertrauenstatbestand als Grundlage der Haftung zu Gunsten des Dritten hängt von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab; die vom ...
Zur Schadensermittlung ist das Ergebnis der pflichtwidrigen Vermögensverwaltung der fiktiven Entwicklung des Portfolios unter Zugrundelegung einer - aus Sicht ex ante - vertragskonformen Gesamtstrategie gegenüberzustellen

