Die Säumnisbeschwerde ist dann als gegenstandslos zu erklären, wenn dem Begehren der Säumnisbeschwerde Rechnung getragen wurde, indem die Abgabenbehörde, deren Säumnis bekämpft wurde, ihren Bescheid erlassen hat
Die Bindungswirkung eines stattgebenden VwGH-E verwehrt es der Behörde nicht, den Fall von einem anderen Gesichtspunkt aus zu beurteilen
Hat die Partei die Mängel bewusst herbeigeführt, um eine Verlängerung der Revisionsfrist zu erlangen, was hier im Hinblick auf die Einbringung einer evident mangelhaften Revision durch einen berufsmäßigen Parteienvertreter angenommen werden muss, ist für die Erteilung eines ...
Die Sonderregelung des § 26 Abs 3 VwGG über den Beginn der Revisionsfrist ist nur dann anzuwenden, wenn die Partei die Bewilligung der Verfahrenshilfe - nach dem ausdrücklichen Wortlaut dieser Bestimmung - (rechtzeitig) innerhalb der Revisionsfrist beantragt hat
Von einer maßgeblichen Wahrscheinlichkeit einer drohenden Verletzung des Art 3 EMRK, die zur Ausübung des Selbsteintrittsrechts zu führen hat, kann nicht schon dann ausgegangen werden, wenn im anderen Mitgliedsstaat in einzelnen Asylverfahren Fehlleistungen unterlaufen sind
Eine Revision hängt nur dann von der Lösung einer Rechtsfrage ab, wenn sich die Rechtsfrage innerhalb des Revisionspunktes, des vom Revisionswerber selbst definierten Prozessthemas, stellt
In einem solchen Fall ist das Revisionsverfahren - anders als in den Fällen des § 30a Abs 1 VwGG, in denen der Zurückweisungsbeschluss vom VwG zu fassen ist - gemäß dem sich nur an den VwGH richtenden § 33 Abs 1 zweiter Satz VwGG von diesem mit Beschluss einzustellen
Grundsätzlich ist die Vereinbarkeit von nationalem Recht mit Unionsrecht als Rechtsfrage von Amts wegen zu prüfen, sodass sich Fragen zu einer Darlegungspflicht (Behauptungslast) nicht stellen; können aber bei Regelungen, bei denen sowohl der Wortlaut und als auch die erklärte Zielsetzung des ...
Die Säumnisbeschwerde ist dann als gegenstandslos zu erklären, wenn dem Begehren der Säumnisbeschwerde Rechnung getragen wurde, indem die Abgabenbehörde, deren Säumnis bekämpft wurde, ihren Bescheid erlassen hat
Von einer maßgeblichen Wahrscheinlichkeit einer drohenden Verletzung des Art 3 EMRK, die zur Ausübung des Selbsteintrittsrechts zu führen hat, kann nicht schon dann ausgegangen werden, wenn im anderen Mitgliedsstaat in einzelnen Asylverfahren Fehlleistungen unterlaufen sind
Die Bindungswirkung eines stattgebenden VwGH-E verwehrt es der Behörde nicht, den Fall von einem anderen Gesichtspunkt aus zu beurteilen
Eine Revision hängt nur dann von der Lösung einer Rechtsfrage ab, wenn sich die Rechtsfrage innerhalb des Revisionspunktes, des vom Revisionswerber selbst definierten Prozessthemas, stellt
Hat die Partei die Mängel bewusst herbeigeführt, um eine Verlängerung der Revisionsfrist zu erlangen, was hier im Hinblick auf die Einbringung einer evident mangelhaften Revision durch einen berufsmäßigen Parteienvertreter angenommen werden muss, ist für die Erteilung eines ...
In einem solchen Fall ist das Revisionsverfahren - anders als in den Fällen des § 30a Abs 1 VwGG, in denen der Zurückweisungsbeschluss vom VwG zu fassen ist - gemäß dem sich nur an den VwGH richtenden § 33 Abs 1 zweiter Satz VwGG von diesem mit Beschluss einzustellen
Die Sonderregelung des § 26 Abs 3 VwGG über den Beginn der Revisionsfrist ist nur dann anzuwenden, wenn die Partei die Bewilligung der Verfahrenshilfe - nach dem ausdrücklichen Wortlaut dieser Bestimmung - (rechtzeitig) innerhalb der Revisionsfrist beantragt hat
Grundsätzlich ist die Vereinbarkeit von nationalem Recht mit Unionsrecht als Rechtsfrage von Amts wegen zu prüfen, sodass sich Fragen zu einer Darlegungspflicht (Behauptungslast) nicht stellen; können aber bei Regelungen, bei denen sowohl der Wortlaut und als auch die erklärte Zielsetzung des ...

