Im wohnrechtlichen Außerstreitverfahren besteht nur eine eingeschränkte Amtswegigkeit, die sich besonders in Verfahren, in denen Abrechnungen oder Kostenpositionen zu überprüfen sind, auf das von der Partei erhobene Sachvorbringen beschränkt, sieht doch § 16 Abs 2 AußStrG ausdrücklich neben ...
Zuständig für die Entscheidung über einen Ablehnungsantrag gegen einen Sachverständigen ist gem § 356 Abs 1 ZPO das Erstgericht; die Entscheidung eines funktionell unzuständigen Gerichts ist nichtig
Die Berücksichtigung eines neuen, den geltend gemachten Anspruch begründenden Rechtsgrundes oder einer neuen Einwendung durch das Berufungsgericht begründet einen Verstoß gegen § 482 Abs 1 ZPO, sofern es sich nicht um von Amts wegen zu berücksichtigende Ansprüche oder Einreden handelt
War der Elternteil, nach dem eine Waisenrente begehrt wird, in Österreich nie versichert, fehlt es an der Art 1 lit q VO (EG) 883/2004 erforderlichen Zuständigkeit
Für vor dem 1. 1. 2014 vor den ordentlichen Gerichten anhängig gemachte Verfahren über Anliegerleistungen bleibt der ordentliche Rechtsweg auch nach Einführung der Verwaltungsgerichte zulässig
Ein Verstoß gegen Mitteilungspflichten nach § 7 UVG bzw gegen meldegesetzliche Vorschriften stellt ein Verschulden dar, welches die Abänderung einer rechtskräftigen Unterhaltfestsetzung hindert
ERV-technisch sind Rechtsmittel im Grundbuchverfahren keine Folgeanträge (unter der bisherigen TZ), sondern als „sonstige/sonstige Neueintragung“ (neue TZ) erforderlichenfalls mit einem PDF-Anhang einzubringen
Bei juristischen Personen und insbesondere im öffentlichen oder universitären Bereich ist aufgrund der besonderen internen Organisationsstrukturen zu berücksichtigen, dass die Willensbildung regelmäßig umständlicher und langwieriger als bei physischen Personen erfolgt; dadurch bedingte ...
Im wohnrechtlichen Außerstreitverfahren besteht nur eine eingeschränkte Amtswegigkeit, die sich besonders in Verfahren, in denen Abrechnungen oder Kostenpositionen zu überprüfen sind, auf das von der Partei erhobene Sachvorbringen beschränkt, sieht doch § 16 Abs 2 AußStrG ausdrücklich neben ...
Für vor dem 1. 1. 2014 vor den ordentlichen Gerichten anhängig gemachte Verfahren über Anliegerleistungen bleibt der ordentliche Rechtsweg auch nach Einführung der Verwaltungsgerichte zulässig
Zuständig für die Entscheidung über einen Ablehnungsantrag gegen einen Sachverständigen ist gem § 356 Abs 1 ZPO das Erstgericht; die Entscheidung eines funktionell unzuständigen Gerichts ist nichtig
Ein Verstoß gegen Mitteilungspflichten nach § 7 UVG bzw gegen meldegesetzliche Vorschriften stellt ein Verschulden dar, welches die Abänderung einer rechtskräftigen Unterhaltfestsetzung hindert
Die Berücksichtigung eines neuen, den geltend gemachten Anspruch begründenden Rechtsgrundes oder einer neuen Einwendung durch das Berufungsgericht begründet einen Verstoß gegen § 482 Abs 1 ZPO, sofern es sich nicht um von Amts wegen zu berücksichtigende Ansprüche oder Einreden handelt
ERV-technisch sind Rechtsmittel im Grundbuchverfahren keine Folgeanträge (unter der bisherigen TZ), sondern als „sonstige/sonstige Neueintragung“ (neue TZ) erforderlichenfalls mit einem PDF-Anhang einzubringen
War der Elternteil, nach dem eine Waisenrente begehrt wird, in Österreich nie versichert, fehlt es an der Art 1 lit q VO (EG) 883/2004 erforderlichen Zuständigkeit
Bei juristischen Personen und insbesondere im öffentlichen oder universitären Bereich ist aufgrund der besonderen internen Organisationsstrukturen zu berücksichtigen, dass die Willensbildung regelmäßig umständlicher und langwieriger als bei physischen Personen erfolgt; dadurch bedingte ...

