Enthalten die eingereichten Unterlagen die wesentlichen Angaben eines Bauansuchens gem § 18 Abs 2 Bgld BauG 1997, kann kein Zweifel daran bestehen, dass die Bf damit eine Baubewilligung beantragen wollte, somit einen Antrag stellte, der auf die Erlassung eines Bescheides gerichtet war; die ...
Gerade dann, wenn eine Partei der Ansicht ist, dass die maßgebliche Rechtslage mangels einschlägiger Rsp komplex gewesen sei, ist sie jedenfalls verpflichtet, hierüber bei der zuständigen Behörde Auskunft einzuholen; wenn sie dies unterlassen hat, vermag sie eine fehlerhafte Gesetzesauslegung ...
Ein Amtssachverständiger ist nicht alleine deswegen befangen, weil er der Behörde angehört, die den angefochtenen Bescheid erlassen hat
Will sich der Revisionswerber mit seinem Vorbringen auf ein Abweichen von der Rsp berufen, muss er konkret darlegen, in welchen Punkten das angefochtene Erkenntnis von welcher Rsp abweicht
Der Verschaffung eines persönlichen Eindrucks - durch Einvernahme des Fremden im Zuge der vom VwG durchgeführten mündlichen Verhandlung - bei der Bewertung der integrationsbegründenden Umstände im Rahmen der Interessenabwägung sowie bei der vom VwG vorgenommenen Zukunftsprognose kommt eine ...
Schulungen und Betriebsanweisungen vermögen gegebenenfalls ein Kontrollsystem zu unterstützen, aber nicht zu ersetzen
Rechtsausführungen eines technischen Amtssachverständigen stellen kein technisches Sachverständigengutachten dar; es ist der Behörde verwehrt, ihre fachliche Beurteilung an die Stelle der (als nicht schlüssig betrachteten) Beurteilung durch den Sachverständigen zu setzen
In diesem Zusammenhang reicht es nicht aus, hg Erkenntnisse der Zahl nach zu zitieren
Enthalten die eingereichten Unterlagen die wesentlichen Angaben eines Bauansuchens gem § 18 Abs 2 Bgld BauG 1997, kann kein Zweifel daran bestehen, dass die Bf damit eine Baubewilligung beantragen wollte, somit einen Antrag stellte, der auf die Erlassung eines Bescheides gerichtet war; die ...
Der Verschaffung eines persönlichen Eindrucks - durch Einvernahme des Fremden im Zuge der vom VwG durchgeführten mündlichen Verhandlung - bei der Bewertung der integrationsbegründenden Umstände im Rahmen der Interessenabwägung sowie bei der vom VwG vorgenommenen Zukunftsprognose kommt eine ...
Gerade dann, wenn eine Partei der Ansicht ist, dass die maßgebliche Rechtslage mangels einschlägiger Rsp komplex gewesen sei, ist sie jedenfalls verpflichtet, hierüber bei der zuständigen Behörde Auskunft einzuholen; wenn sie dies unterlassen hat, vermag sie eine fehlerhafte Gesetzesauslegung ...
Schulungen und Betriebsanweisungen vermögen gegebenenfalls ein Kontrollsystem zu unterstützen, aber nicht zu ersetzen
Ein Amtssachverständiger ist nicht alleine deswegen befangen, weil er der Behörde angehört, die den angefochtenen Bescheid erlassen hat
Rechtsausführungen eines technischen Amtssachverständigen stellen kein technisches Sachverständigengutachten dar; es ist der Behörde verwehrt, ihre fachliche Beurteilung an die Stelle der (als nicht schlüssig betrachteten) Beurteilung durch den Sachverständigen zu setzen
Will sich der Revisionswerber mit seinem Vorbringen auf ein Abweichen von der Rsp berufen, muss er konkret darlegen, in welchen Punkten das angefochtene Erkenntnis von welcher Rsp abweicht
In diesem Zusammenhang reicht es nicht aus, hg Erkenntnisse der Zahl nach zu zitieren

