BGBl-Langtitel der letzten Woche
Der VwGH hat keine Zweifel daran, dass das vom VwG seiner Beurteilung zugrunde gelegte, durch die visuelle Wiedergabe von Sportübertragungen erzeugte Gästeverhalten (in Form von Torjubel bzw Torschreien) nicht als "Musizieren" bzw "Wiedergabe von Musik" iSd § 1 Z 1 der BetriebsanlagenV anzusehen ...
Dem Nachbarn steht ein subjektiv-öffentliches Recht auf Einhaltung der Gebäudehöhe nur hinsichtlich der seiner Liegenschaft zugekehrten Front des Bauvorhabens zu
Nach dem OÖ BTG konnten eine Photovoltaik-Anlage und Baumpflanzungen nicht vorgeschrieben werden
Es entspricht stRsp des VwGH, dass der Dienstgeber, will er das Zustandekommen eines Beschäftigungsverhältnisses durch die Aufnahme einer Beschäftigung ohne seine Zustimmung bzw ohne die erforderliche Anmeldung zur Sozialversicherung verhindern, ein wirksames Kontrollsystem errichten bzw ...
Ein konsensloser Zubau macht bei Unteilbarkeit das gesamte Bauwerk konsenslos
Das Baubewilligungsverfahren ist ein Projektgenehmigungsverfahren; Prüfungsgegenstand sind daher die Pläne und nicht die tatsächlichen Verhältnisse; Antragsänderungen sind zulässig, soweit die Sache die gleiche bleibt
Die Vermutung eines Baukonsenses kommt nur bei jenen Altbauten überhaupt in Betracht, für die keine Baubewilligung existiert oder eine solche nicht mehr auffindbar ist
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Es entspricht stRsp des VwGH, dass der Dienstgeber, will er das Zustandekommen eines Beschäftigungsverhältnisses durch die Aufnahme einer Beschäftigung ohne seine Zustimmung bzw ohne die erforderliche Anmeldung zur Sozialversicherung verhindern, ein wirksames Kontrollsystem errichten bzw ...
Der VwGH hat keine Zweifel daran, dass das vom VwG seiner Beurteilung zugrunde gelegte, durch die visuelle Wiedergabe von Sportübertragungen erzeugte Gästeverhalten (in Form von Torjubel bzw Torschreien) nicht als "Musizieren" bzw "Wiedergabe von Musik" iSd § 1 Z 1 der BetriebsanlagenV anzusehen ...
Ein konsensloser Zubau macht bei Unteilbarkeit das gesamte Bauwerk konsenslos
Dem Nachbarn steht ein subjektiv-öffentliches Recht auf Einhaltung der Gebäudehöhe nur hinsichtlich der seiner Liegenschaft zugekehrten Front des Bauvorhabens zu
Das Baubewilligungsverfahren ist ein Projektgenehmigungsverfahren; Prüfungsgegenstand sind daher die Pläne und nicht die tatsächlichen Verhältnisse; Antragsänderungen sind zulässig, soweit die Sache die gleiche bleibt
Nach dem OÖ BTG konnten eine Photovoltaik-Anlage und Baumpflanzungen nicht vorgeschrieben werden
Die Vermutung eines Baukonsenses kommt nur bei jenen Altbauten überhaupt in Betracht, für die keine Baubewilligung existiert oder eine solche nicht mehr auffindbar ist

