Innerhalb der Grenzen des § 30 Abs 4 MaklerG kann vertraglich bestimmt werden, dass mit Beendigung des Maklervertragsverhältnisses sämtliche weiteren Provisionsansprüche entfallen; im Zweifel ist von der Erfolgsorientiertheit von Folgeprovisionen auszugehen
Der Risikoausschluss nach Art 2.14. AWB erfasst nicht nur den Rückstau infolge außergewöhnlicher oder lang anhaltender Niederschläge, sondern jeglichen Schaden eines aus Witterungsniederschlägen resultierenden Wasserrückstaus
Ein klagsstattgebendes Feststellungsurteil in einem nach § 110 IO geführten Prüfungsprozess bewirkt die Fälligkeit des Zahlungsanspruchs gem § 154 Abs 1 VersVG; demnach konnte die Klägerin den ihr abgetretenen, nicht in die Konkursmasse fallenden Deckungsanspruch des Versicherungsnehmers in ...
Beginn der Verjährungsfrist erst bei Kenntnis über das Ausmaß der Kontamination und damit einer haftungsbegründenden Rechtswidrigkeit der Umwidmung des Grundstücks sowie vom Eintritt eines Schadens
Außerhalb des Gebäudes befinden sich solche Rohre, die jenseits der Außenmauern oder jenseits der das Gebäude umfassenden und damit gleichermaßen abgrenzenden Fundamentmauern verlegt sind; damit sind auch noch wasserführende Rohrleitungsteile, die unterhalb des Kellerbodens zwischen den ...
Als Ausnahmetatbestände, die die vom Versicherer übernommene Gefahr einschränken oder ausschließen, dürfen Ausschlüsse nicht weiter ausgelegt werden, als es ihr Sinn unter Betrachtung ihres wirtschaftlichen Zwecks und der gewählten Ausdrucksweise sowie des Regelungszusammenhangs erfordert; ...
Ein Bereicherungsanspruch richtet sich gegen denjenigen, dem die Leistung zukommen sollte und nicht gegen den, dem sie (später) tatsächlich zugeflossen ist oder für den sie (später) faktisch verwendet wurde
Vom Inhalt einer unterlassenen Ad-hoc-Meldung hätte ein Anleger nicht nur aus der Meldung selbst sondern auch aus den an sie anknüpfenden Informationsquellen wie Berater oder Finanzmediäre erfahren können
Innerhalb der Grenzen des § 30 Abs 4 MaklerG kann vertraglich bestimmt werden, dass mit Beendigung des Maklervertragsverhältnisses sämtliche weiteren Provisionsansprüche entfallen; im Zweifel ist von der Erfolgsorientiertheit von Folgeprovisionen auszugehen
Außerhalb des Gebäudes befinden sich solche Rohre, die jenseits der Außenmauern oder jenseits der das Gebäude umfassenden und damit gleichermaßen abgrenzenden Fundamentmauern verlegt sind; damit sind auch noch wasserführende Rohrleitungsteile, die unterhalb des Kellerbodens zwischen den ...
Der Risikoausschluss nach Art 2.14. AWB erfasst nicht nur den Rückstau infolge außergewöhnlicher oder lang anhaltender Niederschläge, sondern jeglichen Schaden eines aus Witterungsniederschlägen resultierenden Wasserrückstaus
Als Ausnahmetatbestände, die die vom Versicherer übernommene Gefahr einschränken oder ausschließen, dürfen Ausschlüsse nicht weiter ausgelegt werden, als es ihr Sinn unter Betrachtung ihres wirtschaftlichen Zwecks und der gewählten Ausdrucksweise sowie des Regelungszusammenhangs erfordert; ...
Ein klagsstattgebendes Feststellungsurteil in einem nach § 110 IO geführten Prüfungsprozess bewirkt die Fälligkeit des Zahlungsanspruchs gem § 154 Abs 1 VersVG; demnach konnte die Klägerin den ihr abgetretenen, nicht in die Konkursmasse fallenden Deckungsanspruch des Versicherungsnehmers in ...
Ein Bereicherungsanspruch richtet sich gegen denjenigen, dem die Leistung zukommen sollte und nicht gegen den, dem sie (später) tatsächlich zugeflossen ist oder für den sie (später) faktisch verwendet wurde
Beginn der Verjährungsfrist erst bei Kenntnis über das Ausmaß der Kontamination und damit einer haftungsbegründenden Rechtswidrigkeit der Umwidmung des Grundstücks sowie vom Eintritt eines Schadens
Vom Inhalt einer unterlassenen Ad-hoc-Meldung hätte ein Anleger nicht nur aus der Meldung selbst sondern auch aus den an sie anknüpfenden Informationsquellen wie Berater oder Finanzmediäre erfahren können

