Haftung für Schulden. OGH stellt klar, wie die zwingende Übernahme von Altschulden begrenzt werden kann
Gesetzesentwurf: Nicht nur Gründer, auch etablierte Unternehmen würden gern auf Crowdinvesting zurückgreifen. Fraglich ist aber, ob der Gesetzesentwurf auch für sie passt
Die Baubeginns- und die Bauvollendungsfrist im Wasserrecht sind nicht als Auflagen zu werten und tangieren daher nicht die Rechtsstellung der Nachbarn
Bei einer Übertretung nach § 367 Z 25 GewO (Nichteinhaltung der Auflagen) ist der Tatort am Ort der Betriebsanlage gegeben
Rechtsanwälte und Grüne fürchten, dass die geplante Abgeltung für pflegende Angehörige im Gesetz kontraproduktiv ist. Es gebe bessere Wege. Experte Kletečka sieht aber gerade für sich aufopfernde Kinder Vorteile in der Novelle
§ 72 Abs 1 WRG begründet eine Legalservitut zum Betreten und Benutzen fremder Grundstücke, die allerdings erst aufgrund eines die Duldungsverpflichtung konkret aussprechenden Bescheides umgesetzt werden kann; eine Interessenabwägung ist gesetzlich nicht vorgesehen
Die stichprobenartige Personenkontrolle eines Fahrgastes in einem Zug ist nicht deswegen rechtswidrig, weil ausschließlich ein Fahrgast mit ethnisch-indischer Herkunft überprüft wurde
Der Nachbar hat zwar kein Recht auf Mängelfreiheit der Baupläne; diese müssen ihm aber jene Informationen vermitteln, die er zur Verfolgung seiner Rechte im Verwaltungsverfahren braucht
Haftung für Schulden. OGH stellt klar, wie die zwingende Übernahme von Altschulden begrenzt werden kann
Rechtsanwälte und Grüne fürchten, dass die geplante Abgeltung für pflegende Angehörige im Gesetz kontraproduktiv ist. Es gebe bessere Wege. Experte Kletečka sieht aber gerade für sich aufopfernde Kinder Vorteile in der Novelle
Gesetzesentwurf: Nicht nur Gründer, auch etablierte Unternehmen würden gern auf Crowdinvesting zurückgreifen. Fraglich ist aber, ob der Gesetzesentwurf auch für sie passt
§ 72 Abs 1 WRG begründet eine Legalservitut zum Betreten und Benutzen fremder Grundstücke, die allerdings erst aufgrund eines die Duldungsverpflichtung konkret aussprechenden Bescheides umgesetzt werden kann; eine Interessenabwägung ist gesetzlich nicht vorgesehen
Die Baubeginns- und die Bauvollendungsfrist im Wasserrecht sind nicht als Auflagen zu werten und tangieren daher nicht die Rechtsstellung der Nachbarn
Die stichprobenartige Personenkontrolle eines Fahrgastes in einem Zug ist nicht deswegen rechtswidrig, weil ausschließlich ein Fahrgast mit ethnisch-indischer Herkunft überprüft wurde
Bei einer Übertretung nach § 367 Z 25 GewO (Nichteinhaltung der Auflagen) ist der Tatort am Ort der Betriebsanlage gegeben
Der Nachbar hat zwar kein Recht auf Mängelfreiheit der Baupläne; diese müssen ihm aber jene Informationen vermitteln, die er zur Verfolgung seiner Rechte im Verwaltungsverfahren braucht

