Die Rsp des OGH bejaht ein rechtliches Interesse insbesondere im Fall drohender Regressnahme in einem weiteren Prozess als Folge des Prozessverlusts der streitverkündenden Partei im Hauptprozess; bei der Beurteilung, ob die Nebenintervention zulässig ist, ist kein strenger Maßstab anzulegen
Zeiten der (Langzeit-)Arbeitslosigkeit verlängern nicht den Rahmenzeitraum für den Erhalt des Berufsschutzes
Das in § 3 Z 1 ÜbG normierte Gleichbehandlungsgebot würde verletzt, wenn es dem Bieter gestattet wäre, bloß einzelnen Aktionären zu einem nicht bloß symbolischen Kaufpreis den Ausstieg aus der Zielgesellschaft zu ermöglichen; dadurch wären die Vermögensinteressen der Minderheitsaktionäre ...
Eine bis zum Schluss des Beweisverfahrens erster Instanz nicht effektuierte Verhängung einer Beugehaft, deren Vollzug nach diesem Zeitpunkt zufolge Wegfalls des Zwecks der Maßnahme und des fehlenden Strafcharakters von Beugemitteln aus rechtlichen Gründen unter keinen Umständen in Frage kommt, ...
Das Nichtbestehen einer sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit am Beginn des sechsmonatigen Zeitraums ist keine „Unterbrechung“ iSd § 24 Abs 1 Z 2 KBGG
Ist der Provisionsanspruch bereits entstanden, so ist für die Frage des Entfalls bzw für die Rückforderbarkeit die einseitig zwingende Beweislastregel des § 9 Abs 3 HVertrG maßgebend
Bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr ist nicht auf die aktuellen Kunden des Verletzers, sondern auf den Durchschnittskonsumenten abzustellen
Im konkreten Fall liegen die Liegenschaften der Streitteile in einer als „Seepark“ beworbenen großen Anlage; in der Umgebung befindet sich ein großer Schwimmteich und zwei weitere Biotope, die vom Bauträger errichtet wurden: Unterlassungsanspruch verneint
Die Rsp des OGH bejaht ein rechtliches Interesse insbesondere im Fall drohender Regressnahme in einem weiteren Prozess als Folge des Prozessverlusts der streitverkündenden Partei im Hauptprozess; bei der Beurteilung, ob die Nebenintervention zulässig ist, ist kein strenger Maßstab anzulegen
Das Nichtbestehen einer sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit am Beginn des sechsmonatigen Zeitraums ist keine „Unterbrechung“ iSd § 24 Abs 1 Z 2 KBGG
Zeiten der (Langzeit-)Arbeitslosigkeit verlängern nicht den Rahmenzeitraum für den Erhalt des Berufsschutzes
Ist der Provisionsanspruch bereits entstanden, so ist für die Frage des Entfalls bzw für die Rückforderbarkeit die einseitig zwingende Beweislastregel des § 9 Abs 3 HVertrG maßgebend
Das in § 3 Z 1 ÜbG normierte Gleichbehandlungsgebot würde verletzt, wenn es dem Bieter gestattet wäre, bloß einzelnen Aktionären zu einem nicht bloß symbolischen Kaufpreis den Ausstieg aus der Zielgesellschaft zu ermöglichen; dadurch wären die Vermögensinteressen der Minderheitsaktionäre ...
Bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr ist nicht auf die aktuellen Kunden des Verletzers, sondern auf den Durchschnittskonsumenten abzustellen
Eine bis zum Schluss des Beweisverfahrens erster Instanz nicht effektuierte Verhängung einer Beugehaft, deren Vollzug nach diesem Zeitpunkt zufolge Wegfalls des Zwecks der Maßnahme und des fehlenden Strafcharakters von Beugemitteln aus rechtlichen Gründen unter keinen Umständen in Frage kommt, ...
Im konkreten Fall liegen die Liegenschaften der Streitteile in einer als „Seepark“ beworbenen großen Anlage; in der Umgebung befindet sich ein großer Schwimmteich und zwei weitere Biotope, die vom Bauträger errichtet wurden: Unterlassungsanspruch verneint

