Zwar mögen Nebel bzw Wasserdampf keine Luftschadstoffe darstellen, sie sind aber dennoch Immissionen iSd GewO bzw des UVP-G
Trotz Zulässigkeit von Gruppenbauweise darf nicht an die Nachbargrundgrenze herangerückt werden, wenn dem eine Baufluchtlinie entgegensteht
Der Berufungsbehörde ist es verwehrt, über einen modifizierten Antrag, über den die Unterinstanz noch nicht abgesprochen hat, zu entscheiden
Für eine Gemeinde, die im Rahmen eines von ihren Organen behördlich geführten Bauverfahrens mit einem Antrag gem § 11 EisbG an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie herantritt, besteht entgegen der Beschwerde keine Möglichkeit, durch die Auswirkungen der bescheidmäßig ...
Die Anforderungen an eine Berufung gegen einen baubehördlichen Beseitigungsauftrag sind bei einer nicht anwaltlich vertretenen Partei nicht allzu hoch anzusetzen; es genügt, wenn die Berufungsschrift erkennen lässt, aus welchen Erwägungen die Partei den Bescheid bekämpft
Für die Qualifikation einer baulichen Anlage als „oberirdisch“ ist auf das Geländeniveau vor der Bauführung abzustellen und es sind daher Einschüttungen im Zuge der Bauführung außer Betracht zu lassen
Die Baubehörden haben die Frage der Abstandsrelevanz des Dachgeschosses nach den Vorgaben des - Aufenthaltsräume im Dachraum regelnden - § 31 Abs 2 BauO 1968 zu prüfen
Nach § 212a Abs 7 BAO wird die Frist zur Entrichtung der vom Aussetzungsantrag erfassten strittigen Abgaben um einen Monat erstreckt und zwar ab der Bekanntgabe sowohl des Bescheides über den Ablauf der Aussetzung (§ 212a Abs 7 erster Satz BAO) als auch der Abweisung eines Aussetzungsantrages (§ ...
Zwar mögen Nebel bzw Wasserdampf keine Luftschadstoffe darstellen, sie sind aber dennoch Immissionen iSd GewO bzw des UVP-G
Die Anforderungen an eine Berufung gegen einen baubehördlichen Beseitigungsauftrag sind bei einer nicht anwaltlich vertretenen Partei nicht allzu hoch anzusetzen; es genügt, wenn die Berufungsschrift erkennen lässt, aus welchen Erwägungen die Partei den Bescheid bekämpft
Trotz Zulässigkeit von Gruppenbauweise darf nicht an die Nachbargrundgrenze herangerückt werden, wenn dem eine Baufluchtlinie entgegensteht
Für die Qualifikation einer baulichen Anlage als „oberirdisch“ ist auf das Geländeniveau vor der Bauführung abzustellen und es sind daher Einschüttungen im Zuge der Bauführung außer Betracht zu lassen
Der Berufungsbehörde ist es verwehrt, über einen modifizierten Antrag, über den die Unterinstanz noch nicht abgesprochen hat, zu entscheiden
Die Baubehörden haben die Frage der Abstandsrelevanz des Dachgeschosses nach den Vorgaben des - Aufenthaltsräume im Dachraum regelnden - § 31 Abs 2 BauO 1968 zu prüfen
Für eine Gemeinde, die im Rahmen eines von ihren Organen behördlich geführten Bauverfahrens mit einem Antrag gem § 11 EisbG an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie herantritt, besteht entgegen der Beschwerde keine Möglichkeit, durch die Auswirkungen der bescheidmäßig ...
Nach § 212a Abs 7 BAO wird die Frist zur Entrichtung der vom Aussetzungsantrag erfassten strittigen Abgaben um einen Monat erstreckt und zwar ab der Bekanntgabe sowohl des Bescheides über den Ablauf der Aussetzung (§ 212a Abs 7 erster Satz BAO) als auch der Abweisung eines Aussetzungsantrages (§ ...

