Dass der Kläger, der sich seine Abfertigung nicht nur auf einmal auszahlen ließ, sondern sie auch - mangels sonstigen Einkommens - binnen kurzer Zeit verbrauchte, anders behandelt wird als jemand, der sich die Abfertigung in Form einer Zusatzpension auszahlen lässt (dies liegt nach alter wie ...
Der Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z 3 MRG setzt regelmäßig kein Verschulden des Mieters voraus, vielmehr kommt es darauf an, ob das objektiv in Erscheinung tretende Verhalten als ein grob ungehöriges, das Zusammenwohnen verleidendes Verhalten angesehen werden muss, auch wenn es etwa auf eine ...
Die vom Berufungsgericht angeordnete Veröffentlichung in jener bundesweit erscheinenden Tageszeitung mit der notorisch größten Reichweite ist nicht zu beanstanden, zählt doch die Beklagte mit mehr als 250.000 betreuten Versicherungsverträgen keinesfalls zu den ganz kleinen Marktteilnehmern in ...
Nähere Ausführungen im Langtext
Allein vorübergehende Ausnahmezustände, die in absehbarer Zeit aufhören oder beseitigt werden können, bilden einen Hinderungsgrund; die Behauptungs- und Beweislast für das Vorliegen von Teilungshindernissen trifft den Beklagten, der sich auf das Vorliegen eines Teilungshindernisses beruft; er ...
Die im § 12a Abs 3 MRG formulierte „entscheidende Änderung der rechtlichen und wirtschaftlichen Einflussmöglichkeiten“ tritt idR erst dann ein, wenn die Mehrheitsverhältnisse „kippen“ und liegt auch dann vor, wenn die Änderung jene (Konzern-)Gesellschaft betrifft, die aufgrund von ...
Maßgeblich für die Qualifikation einer Klausel als eigenständig iSd § 6 KSchG ist nicht die Gliederung des Klauselwerks; es können vielmehr auch zwei unabhängige Regelungen in einem Punkt oder sogar in einem Satz der AGB enthalten sein
Beim begehrten Rückzahlungsanspruch (Treuhanderlag) handelt es sich um einen Erfüllungsanspruch nach Art 3.3.1 ABHV, sodass keine Leistungsverpflichtung des Versicherers besteht
Dass der Kläger, der sich seine Abfertigung nicht nur auf einmal auszahlen ließ, sondern sie auch - mangels sonstigen Einkommens - binnen kurzer Zeit verbrauchte, anders behandelt wird als jemand, der sich die Abfertigung in Form einer Zusatzpension auszahlen lässt (dies liegt nach alter wie ...
Allein vorübergehende Ausnahmezustände, die in absehbarer Zeit aufhören oder beseitigt werden können, bilden einen Hinderungsgrund; die Behauptungs- und Beweislast für das Vorliegen von Teilungshindernissen trifft den Beklagten, der sich auf das Vorliegen eines Teilungshindernisses beruft; er ...
Der Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z 3 MRG setzt regelmäßig kein Verschulden des Mieters voraus, vielmehr kommt es darauf an, ob das objektiv in Erscheinung tretende Verhalten als ein grob ungehöriges, das Zusammenwohnen verleidendes Verhalten angesehen werden muss, auch wenn es etwa auf eine ...
Die im § 12a Abs 3 MRG formulierte „entscheidende Änderung der rechtlichen und wirtschaftlichen Einflussmöglichkeiten“ tritt idR erst dann ein, wenn die Mehrheitsverhältnisse „kippen“ und liegt auch dann vor, wenn die Änderung jene (Konzern-)Gesellschaft betrifft, die aufgrund von ...
Die vom Berufungsgericht angeordnete Veröffentlichung in jener bundesweit erscheinenden Tageszeitung mit der notorisch größten Reichweite ist nicht zu beanstanden, zählt doch die Beklagte mit mehr als 250.000 betreuten Versicherungsverträgen keinesfalls zu den ganz kleinen Marktteilnehmern in ...
Maßgeblich für die Qualifikation einer Klausel als eigenständig iSd § 6 KSchG ist nicht die Gliederung des Klauselwerks; es können vielmehr auch zwei unabhängige Regelungen in einem Punkt oder sogar in einem Satz der AGB enthalten sein
Nähere Ausführungen im Langtext
Beim begehrten Rückzahlungsanspruch (Treuhanderlag) handelt es sich um einen Erfüllungsanspruch nach Art 3.3.1 ABHV, sodass keine Leistungsverpflichtung des Versicherers besteht

