Über die Gebäudefront herausragende Bauteile wie zB ein Windfang werden in die bebaubare Fläche nicht eingerechnet
Wurden keine Stellungnahmen des AMS gem § 20d Abs 1 Z 3 AuslBG eingeholt, so wurden die Zulassungsvoraussetzungen für unselbständige Schlüsselkräfte gem § 12b Z 1 AuslBG nicht in einer dieser Bestimmung entsprechenden Weise geprüft
Insofern wird damit auch den Begründungserfordernissen nach § 25a Abs 1 zweiter Satz VwGG nicht Genüge geleistet; Zweck dieser Begründungspflicht ist nämlich bei einer ordentlichen Revision die vom VwG vorzunehmende Fokussierung auf die vom VwGH zu lösende grundsätzliche Rechtsfrage
Gem § 38 Abs 4 VwGG ist auf Fristsetzungsanträge (ua) der § 33 Abs 1 VwGG sinngemäß anzuwenden; danach ist bei Zurückziehung der Revision und demzufolge hier des Fristsetzungsantrags dieser als gegenstandslos geworden zu erklären und das Verfahren einzustellen
Die Frage des Grundeigentums stellt im Verfahren gem § 40 Abs 1 und 3 BauG keine Vorfrage gem § 38 AVG dar; abgesehen davon ist die Verpflichtung gem § 40 Abs 1 BauG, einen Bauantrag innerhalb einer bestimmten Frist zu stellen, unabhängig davon, ob ein solcher Antrag Aussicht auf Erfolg hat
Selbst das Vorliegen ungünstiger Einkommens- und Vermögensverhältnisse bedeutet nicht, dass Anspruch auf Verhängung der Mindeststrafe bestünde; weshalb die Einschränkung des der Höhe nach unstrittigen Einkommens infolge einer Privatinsolvenz eine andere Beurteilung erfordern sollte, ist nicht ...
Von der Durchführung einer Verhandlung kann gem § 39 Abs 2 Z 6 VwGG abgesehen werden, wenn der Revisionswerber schon beim VwG eine mündliche Verhandlung hätte beantragen können, dies aber unterlassen hat
Aktuelle Regierungsvorlagen, Gesetzesinitiativen und Ministerialentwürfe
Über die Gebäudefront herausragende Bauteile wie zB ein Windfang werden in die bebaubare Fläche nicht eingerechnet
Die Frage des Grundeigentums stellt im Verfahren gem § 40 Abs 1 und 3 BauG keine Vorfrage gem § 38 AVG dar; abgesehen davon ist die Verpflichtung gem § 40 Abs 1 BauG, einen Bauantrag innerhalb einer bestimmten Frist zu stellen, unabhängig davon, ob ein solcher Antrag Aussicht auf Erfolg hat
Wurden keine Stellungnahmen des AMS gem § 20d Abs 1 Z 3 AuslBG eingeholt, so wurden die Zulassungsvoraussetzungen für unselbständige Schlüsselkräfte gem § 12b Z 1 AuslBG nicht in einer dieser Bestimmung entsprechenden Weise geprüft
Selbst das Vorliegen ungünstiger Einkommens- und Vermögensverhältnisse bedeutet nicht, dass Anspruch auf Verhängung der Mindeststrafe bestünde; weshalb die Einschränkung des der Höhe nach unstrittigen Einkommens infolge einer Privatinsolvenz eine andere Beurteilung erfordern sollte, ist nicht ...
Insofern wird damit auch den Begründungserfordernissen nach § 25a Abs 1 zweiter Satz VwGG nicht Genüge geleistet; Zweck dieser Begründungspflicht ist nämlich bei einer ordentlichen Revision die vom VwG vorzunehmende Fokussierung auf die vom VwGH zu lösende grundsätzliche Rechtsfrage
Von der Durchführung einer Verhandlung kann gem § 39 Abs 2 Z 6 VwGG abgesehen werden, wenn der Revisionswerber schon beim VwG eine mündliche Verhandlung hätte beantragen können, dies aber unterlassen hat
Gem § 38 Abs 4 VwGG ist auf Fristsetzungsanträge (ua) der § 33 Abs 1 VwGG sinngemäß anzuwenden; danach ist bei Zurückziehung der Revision und demzufolge hier des Fristsetzungsantrags dieser als gegenstandslos geworden zu erklären und das Verfahren einzustellen
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