Die Änderung eines Textil- und Schuhfachgeschäftes zu einem Geschäft für Drogerieartikel und Artikel des täglichen Gebrauchs ist abstrakt geeignet, das Immissionsverhalten des Betriebes zu ändern, und ist daher baubehördlich bewilligungspflichtig
Die Behörde hat bei einem Antrag eines Familienangehörigen somit in jedem Fall die Bestimmungen des Familienverfahrens anzuwenden; dies ändert jedoch nichts daran, dass jeder Antrag eines Familienangehörigen gesondert zu prüfen und über jeden mit gesondertem Bescheid abzusprechen ist (§ 34 ...
Dass ein Bescheid mangelhaft begründet ist, führt nur dann zur Aufhebung, wenn die Behörde bei rechtmäßigem Vorgehen zu einem anderen Ergebnis hätte kommen können
Die Behörde (hier: das BVwG) ist auf Grund der Antragsbedürftigkeit des Verfahrens ausschließlich an die vom Wiedereinsetzungswerber (rechtzeitig) vorgebrachten tatsächlichen Gründe gebunden
§ 39 Abs 2 Slbg BauTG bezieht sich bereits seinem eindeutigen Wortlaut nach nicht auf Beeinträchtigungen durch die Bauausführung
Wird die Beschwerde vom Beschuldigten erhoben, hat das VwG daher innerhalb von 15 Monaten zu entscheiden, wobei diese Frist mit dem Einlangen der Beschwerde bei der Verwaltungsbehörde ausgelöst wird; die sechsmonatige Frist des § 34 VwGVG wird für diesen Fall verdrängt
Da der VwGH gem § 34 Abs 1a zweiter Satz VwGG die Zulässigkeit einer außerordentlichen Revision iSd Art 133 Abs 4 B-VG (nur) im Rahmen der dafür in der Revision (gem § 28 Abs 3 VwGG gesondert) vorgebrachten Gründe zu überprüfen hat, ist er weder verpflichtet, solche anhand der übrigen ...
Der Europäische Gerichtshof urteilte, dass auf der Packung nicht etwas abgebildet sein darf, was im Produkt gar nicht enthalten ist
Die Änderung eines Textil- und Schuhfachgeschäftes zu einem Geschäft für Drogerieartikel und Artikel des täglichen Gebrauchs ist abstrakt geeignet, das Immissionsverhalten des Betriebes zu ändern, und ist daher baubehördlich bewilligungspflichtig
§ 39 Abs 2 Slbg BauTG bezieht sich bereits seinem eindeutigen Wortlaut nach nicht auf Beeinträchtigungen durch die Bauausführung
Die Behörde hat bei einem Antrag eines Familienangehörigen somit in jedem Fall die Bestimmungen des Familienverfahrens anzuwenden; dies ändert jedoch nichts daran, dass jeder Antrag eines Familienangehörigen gesondert zu prüfen und über jeden mit gesondertem Bescheid abzusprechen ist (§ 34 ...
Wird die Beschwerde vom Beschuldigten erhoben, hat das VwG daher innerhalb von 15 Monaten zu entscheiden, wobei diese Frist mit dem Einlangen der Beschwerde bei der Verwaltungsbehörde ausgelöst wird; die sechsmonatige Frist des § 34 VwGVG wird für diesen Fall verdrängt
Dass ein Bescheid mangelhaft begründet ist, führt nur dann zur Aufhebung, wenn die Behörde bei rechtmäßigem Vorgehen zu einem anderen Ergebnis hätte kommen können
Da der VwGH gem § 34 Abs 1a zweiter Satz VwGG die Zulässigkeit einer außerordentlichen Revision iSd Art 133 Abs 4 B-VG (nur) im Rahmen der dafür in der Revision (gem § 28 Abs 3 VwGG gesondert) vorgebrachten Gründe zu überprüfen hat, ist er weder verpflichtet, solche anhand der übrigen ...
Die Behörde (hier: das BVwG) ist auf Grund der Antragsbedürftigkeit des Verfahrens ausschließlich an die vom Wiedereinsetzungswerber (rechtzeitig) vorgebrachten tatsächlichen Gründe gebunden
Der Europäische Gerichtshof urteilte, dass auf der Packung nicht etwas abgebildet sein darf, was im Produkt gar nicht enthalten ist

