Ein gem § 17 VwGVG iVm § 38 AVG ergangener Aussetzungsbeschluss unterliegt nicht dem Revisionsausschluss gem § 25a Abs 3 VwGG
Die ULSG-Richtlinie ist keine Rechtsverordnung und kann daher keine wirksamen Regelungen über die sachliche Zuständigkeit des Handelsgerichtes Wien treffen
Jedenfalls nicht ausreichend ist die unsubstanziierte Behauptung, der Gegner habe im Vorverfahren „Prozessbetrug“ begangen
IdR ist zwar nicht im Vorprüfungsverfahren zu klären, ob den Kläger ein Verschulden an der nicht rechtzeitigen Kenntnis der neuen Beweismittel trifft; ein Verschulden des Klägers rechtfertigt allerdings dann die Zurückweisung der Wiederaufnahmsklage, wenn sich dieses Verschulden bereits aus den ...
Bleiben Zweifel dahin bestehen, dass die Rückführung des Kindes in den Ursprungsstaat mit der schwerwiegenden Gefahr eines körperlichen oder seelischen Schadens für das Kind verbunden sein könnte, ist die Rückführung abzulehnen, dass im Ursprungsstaat Regelungen bestehen, die möglicherweise ...
Wird weder ein Rücktritt noch ein Eintritt gem § 21 IO erklärt, so bleibt der beiderseits nicht vollständig erfüllte Vertrag aufrecht und der Kaufpreis stellt - auch im Fall eines Sanierungsplans - nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens eine Masseforderung dar
Ein Verschulden liegt vor, wenn die Partei im Hauptprozess Zeugen zu führen unterlässt, von denen sie voraussetzen musste, dass diesen die zu erweisenden Tatsachen bekannt sind, wobei ein Verstoß gegen die prozessuale Diligenzpflicht auch darin bestehen kann, dass eine Partei ihr zumutbare ...
Der dem Beklagten im Titelverfahren beigegebenen Verfahrenshelfer ist als solcher nicht befugt, den Verpflichteten im zur Hereinbringung einer titulierten Forderung eingeleiteten Exekutionsverfahren zu vertreten
Ein gem § 17 VwGVG iVm § 38 AVG ergangener Aussetzungsbeschluss unterliegt nicht dem Revisionsausschluss gem § 25a Abs 3 VwGG
Bleiben Zweifel dahin bestehen, dass die Rückführung des Kindes in den Ursprungsstaat mit der schwerwiegenden Gefahr eines körperlichen oder seelischen Schadens für das Kind verbunden sein könnte, ist die Rückführung abzulehnen, dass im Ursprungsstaat Regelungen bestehen, die möglicherweise ...
Die ULSG-Richtlinie ist keine Rechtsverordnung und kann daher keine wirksamen Regelungen über die sachliche Zuständigkeit des Handelsgerichtes Wien treffen
Wird weder ein Rücktritt noch ein Eintritt gem § 21 IO erklärt, so bleibt der beiderseits nicht vollständig erfüllte Vertrag aufrecht und der Kaufpreis stellt - auch im Fall eines Sanierungsplans - nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens eine Masseforderung dar
Jedenfalls nicht ausreichend ist die unsubstanziierte Behauptung, der Gegner habe im Vorverfahren „Prozessbetrug“ begangen
Ein Verschulden liegt vor, wenn die Partei im Hauptprozess Zeugen zu führen unterlässt, von denen sie voraussetzen musste, dass diesen die zu erweisenden Tatsachen bekannt sind, wobei ein Verstoß gegen die prozessuale Diligenzpflicht auch darin bestehen kann, dass eine Partei ihr zumutbare ...
IdR ist zwar nicht im Vorprüfungsverfahren zu klären, ob den Kläger ein Verschulden an der nicht rechtzeitigen Kenntnis der neuen Beweismittel trifft; ein Verschulden des Klägers rechtfertigt allerdings dann die Zurückweisung der Wiederaufnahmsklage, wenn sich dieses Verschulden bereits aus den ...
Der dem Beklagten im Titelverfahren beigegebenen Verfahrenshelfer ist als solcher nicht befugt, den Verpflichteten im zur Hereinbringung einer titulierten Forderung eingeleiteten Exekutionsverfahren zu vertreten

