Auch 1 ½ Jahrzehnte nach Abschluss einer derartigen Vereinbarung ist davon auszugehen, dass ein professioneller Vermieter, egal ob er eine natürliche oder eine juristische Person ist, die entsprechenden mietvertraglichen Vereinbarungen bei Fortbestehen des Bestandverhältnisses evident hält; ...
Es ist festzustellen, welche Kosten die Befriedigung des Pflegebedarfs durch professionelle Kräfte erfordert hätte; der Schädiger hat den objektiven Wert der Pflegeleistungen zu ersetzen
Als Betreuungskosten sind vom Schädiger jene Bruttolohnkosten zu ersetzen, die die Erbringung der konkreten, notwendigen Pflegeleistungen durch professionelle Kräfte erfordern würde; dies gilt für alle Lohnnebenkosten
Jointkonsument log, als er Auto auslieh: keine Pflichten für Versicherung
Sowohl der Herausgeber als auch der Chefredakteur sind Repräsentanten des Medieninhabers; im vorliegenden Fall bedarf es keiner Stellungnahme des OGH dazu, ob die (ältere) Rsp aufrecht zu erhalten oder die (strengere) deutsche Auffassung auch für den österreichischen Rechtsbereich zu übernehmen ...
Für die Ersatzfähigkeit der Kosten einer Hundebetreuung ist maßgebend, ob und inwieweit der Hinterbliebene diese Kosten aufgrund des Todes seines Angehörigen nunmehr sozialadäquat substituieren muss; dies ist für bisher vom Getöteten erbrachte Leistungen im Allgemeinen dann der Fall, wenn der ...
Menschenrechtsurteil. Österreicherin verließ mit Tochter italienischen Mann. Er bekommt 25.000 Euro, weil Justiz Rückführung verschleppte
Grazer Ehepaar siegt vor dem Verwaltungsgerichtshof gegen das Land Steiermark
Auch 1 ½ Jahrzehnte nach Abschluss einer derartigen Vereinbarung ist davon auszugehen, dass ein professioneller Vermieter, egal ob er eine natürliche oder eine juristische Person ist, die entsprechenden mietvertraglichen Vereinbarungen bei Fortbestehen des Bestandverhältnisses evident hält; ...
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Es ist festzustellen, welche Kosten die Befriedigung des Pflegebedarfs durch professionelle Kräfte erfordert hätte; der Schädiger hat den objektiven Wert der Pflegeleistungen zu ersetzen
Für die Ersatzfähigkeit der Kosten einer Hundebetreuung ist maßgebend, ob und inwieweit der Hinterbliebene diese Kosten aufgrund des Todes seines Angehörigen nunmehr sozialadäquat substituieren muss; dies ist für bisher vom Getöteten erbrachte Leistungen im Allgemeinen dann der Fall, wenn der ...
Als Betreuungskosten sind vom Schädiger jene Bruttolohnkosten zu ersetzen, die die Erbringung der konkreten, notwendigen Pflegeleistungen durch professionelle Kräfte erfordern würde; dies gilt für alle Lohnnebenkosten
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