Aktuelle Regierungsvorlagen, Gesetzesinitiativen und Ministerialentwürfe
In all jenen Fällen, in denen die Rechtmäßigkeit der Tierabnahme nicht bereits durch eine bindende Entscheidung feststeht, hat jene Behörde, die die Kosten gem § 30 Abs 3 TSchG vorschreibt, die Rechtmäßigkeit der Abnahme der Tiere als Vorfrage zu beantworten
Die Beurteilung, ob hinsichtlich einer konkreten Übertretung die Bezeichnung der als erwiesen angenommenen Tat iSd § 44a Z 1 VStG ausreichend präzise ist, um den Beschuldigten nicht in seinen Verteidigungsrechten einzuschränken oder einer Gefahr der Doppelbestrafung auszusetzen, setzt eine ...
Die Einhaltung des § 44a Z 1 und 2 VStG dient dazu, den Beschuldigten in die Lage zu versetzen, sich gegen den Tatvorwurf verteidigen zu können und nicht der Gefahr einer Doppelbestrafung ausgesetzt zu sein
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Es ist zwischen dem (tatsächlichen) Gesamtgewicht (§ 2 Abs 1 Z 32 KFG), das für § 4 Abs 7a KFG relevant ist, und dem höchsten zulässigen Gesamtgewicht (§ 2 Abs 1 Z 33 KFG), wie es für § 101 Abs 1 lit a KFG maßgeblich ist, zu unterscheiden
Der Nachweis der bloß von einem Rechtsvorgänger eines Grundmiteigentümers erteilten Zustimmungserklärung ist nicht ausreichend; es kommt für die Beurteilung, ob alle notwendigen Zustimmungserklärungen der Eigentümer oder Miteigentümer der Liegenschaft vorgelegen sind, auf die ...
Eine dem § 60 AVG entsprechende Entscheidungsbegründung muss (auch) zu widersprechenden Beweisergebnissen im einzelnen Stellung nehmen und schlüssig darlegen, was die Behörde veranlasst hat, dem einen Beweismittel mehr Vertrauen entgegenzubringen als dem anderen
Aktuelle Regierungsvorlagen, Gesetzesinitiativen und Ministerialentwürfe
BGBl-Langtitel der letzten Woche
In all jenen Fällen, in denen die Rechtmäßigkeit der Tierabnahme nicht bereits durch eine bindende Entscheidung feststeht, hat jene Behörde, die die Kosten gem § 30 Abs 3 TSchG vorschreibt, die Rechtmäßigkeit der Abnahme der Tiere als Vorfrage zu beantworten
Es ist zwischen dem (tatsächlichen) Gesamtgewicht (§ 2 Abs 1 Z 32 KFG), das für § 4 Abs 7a KFG relevant ist, und dem höchsten zulässigen Gesamtgewicht (§ 2 Abs 1 Z 33 KFG), wie es für § 101 Abs 1 lit a KFG maßgeblich ist, zu unterscheiden
Die Beurteilung, ob hinsichtlich einer konkreten Übertretung die Bezeichnung der als erwiesen angenommenen Tat iSd § 44a Z 1 VStG ausreichend präzise ist, um den Beschuldigten nicht in seinen Verteidigungsrechten einzuschränken oder einer Gefahr der Doppelbestrafung auszusetzen, setzt eine ...
Der Nachweis der bloß von einem Rechtsvorgänger eines Grundmiteigentümers erteilten Zustimmungserklärung ist nicht ausreichend; es kommt für die Beurteilung, ob alle notwendigen Zustimmungserklärungen der Eigentümer oder Miteigentümer der Liegenschaft vorgelegen sind, auf die ...
Die Einhaltung des § 44a Z 1 und 2 VStG dient dazu, den Beschuldigten in die Lage zu versetzen, sich gegen den Tatvorwurf verteidigen zu können und nicht der Gefahr einer Doppelbestrafung ausgesetzt zu sein
Eine dem § 60 AVG entsprechende Entscheidungsbegründung muss (auch) zu widersprechenden Beweisergebnissen im einzelnen Stellung nehmen und schlüssig darlegen, was die Behörde veranlasst hat, dem einen Beweismittel mehr Vertrauen entgegenzubringen als dem anderen

