Um einen Mangelfolgeschaden handelt es sich auch, wenn das Werk selbst infolge eines Mangels beschädigt wurde, außer es handelt sich um ein „Weiterfressen“ eines bereits bei Übergabe angelegten Mangels
Entgegen der Ansicht der Antragsteller sieht § 117 Abs 1 WRG auch bei wiederkehrenden Leistungen keinesfalls zwingend eine Sicherstellung vor
Freizeichnungsklausel hinsichtlich von Fehlern oder Unterlassungen bei Sicherheitsvorkehrungen eines Schirennens bewirken auch bei bloß leichter Fahrlässigkeit des Veranstalters keine Haftungsfreiheit
Der Veranstalter eines Schirennens im freien Gelände hat bei vorgegebenem Streckenverlauf die Rennteilnehmer vor geschaffenen atypischen Gefahren zu sichern; dabei ist das von ihm von den Teilnehmern „eingeforderte“ Risiko zu berücksichtigen; die Beklagten mussten davon ausgehen, dass die ...
Nach stRsp ist bei verborgenen Sachmängeln die Erkennbarkeit des Mangels keine Voraussetzung für den Beginn des auf den Zeitpunkt der Übergabe abstellenden Fristenlaufs nach § 933 Abs 1 ABGB, außer es wurden besondere Sacheigenschaften zugesichert
Zutreffend ist, dass das Fischereirecht der Antragsteller durch die Errichtung und den Betrieb der Wasserkraftanlage eine wirtschaftliche Beeinträchtigung erfährt und damit ein Wertverlust einhergeht; dieser wird jedoch dadurch ausgeglichen, dass die Antragsteller bis zum Ende der ...
Bei einem Schirennen im freien Gelände trifft den Rennläufer kein Mitverschulden, wenn er ohne entsprechende Warnung einer atypischen Gefahr nicht auf Sicht fährt
Die Auffassung, die Unterlassung der Anbringung von Warnhinweisen rechtfertige nicht die Annahme grober Fahrlässigkeit der Wegehalterin, weil die nur bei außergewöhnlichen Witterungsverhältnissen auftretende Gefahrenstelle für einen Pkw-Lenker ohnedies deutlich erkennbar sei und der Gefahr bei ...
Um einen Mangelfolgeschaden handelt es sich auch, wenn das Werk selbst infolge eines Mangels beschädigt wurde, außer es handelt sich um ein „Weiterfressen“ eines bereits bei Übergabe angelegten Mangels
Nach stRsp ist bei verborgenen Sachmängeln die Erkennbarkeit des Mangels keine Voraussetzung für den Beginn des auf den Zeitpunkt der Übergabe abstellenden Fristenlaufs nach § 933 Abs 1 ABGB, außer es wurden besondere Sacheigenschaften zugesichert
Entgegen der Ansicht der Antragsteller sieht § 117 Abs 1 WRG auch bei wiederkehrenden Leistungen keinesfalls zwingend eine Sicherstellung vor
Zutreffend ist, dass das Fischereirecht der Antragsteller durch die Errichtung und den Betrieb der Wasserkraftanlage eine wirtschaftliche Beeinträchtigung erfährt und damit ein Wertverlust einhergeht; dieser wird jedoch dadurch ausgeglichen, dass die Antragsteller bis zum Ende der ...
Freizeichnungsklausel hinsichtlich von Fehlern oder Unterlassungen bei Sicherheitsvorkehrungen eines Schirennens bewirken auch bei bloß leichter Fahrlässigkeit des Veranstalters keine Haftungsfreiheit
Bei einem Schirennen im freien Gelände trifft den Rennläufer kein Mitverschulden, wenn er ohne entsprechende Warnung einer atypischen Gefahr nicht auf Sicht fährt
Der Veranstalter eines Schirennens im freien Gelände hat bei vorgegebenem Streckenverlauf die Rennteilnehmer vor geschaffenen atypischen Gefahren zu sichern; dabei ist das von ihm von den Teilnehmern „eingeforderte“ Risiko zu berücksichtigen; die Beklagten mussten davon ausgehen, dass die ...
Die Auffassung, die Unterlassung der Anbringung von Warnhinweisen rechtfertige nicht die Annahme grober Fahrlässigkeit der Wegehalterin, weil die nur bei außergewöhnlichen Witterungsverhältnissen auftretende Gefahrenstelle für einen Pkw-Lenker ohnedies deutlich erkennbar sei und der Gefahr bei ...

