Der VwGH kann auch eine ordentliche Revision annehmen, die von einer anderen als der in der Zulässigkeitsbegründung des VwG in der Revision angesprochenen, grundsätzlichen Rechtsfrage abhängt
Ein Rechtsanspruch auf amtswegige Wiederaufnahme besteht nicht
Ab dem Zeitpunkt, ab dem ein Exekutionsverfahren über den identen Anspruch anhängig ist, ist nur mehr die Oppositionsklage zur Feststellung des Erlöschens oder der Hemmung des Anspruchs zulässig
Es wäre wenig plausibel, einer Klage insgesamt die Genehmigung zu verweigern, weil nur einzelne Teilbegehren mit selbständigen Anspruchsgrundlagen aussichtslos erscheinen
Für die "sinngemäße" Anwendung des § 6 AVG im Verfahren der Verwaltungsgerichte nach dem VwGVG (§ 17 VwGVG) ergibt sich, dass die Weiterleitung eines Anbringens nach dieser Bestimmung nicht als verfahrensabschließender Beschluss, sondern als - wenngleich ebenfalls in Beschlussform zu treffende ...
Ein unbedingter Vorrang des Aufhebungsantrags nach § 399 Abs 1 Z 2 EO vor der Oppositionsklage besteht nicht; es besteht vielmehr ein Wahlrecht des Schuldners zwischen Oppositionsklage und Aufhebungsantrag
Anders als bei einer Wiederversteigerung, mit deren rechtskräftiger Anordnung die ursprüngliche Versteigerung gem § 154 Abs 2 zweiter Satz EO ihre Wirksamkeit verliert, kann im Fall einer erneuten Versteigerung nach § 20 TirGVG die erste Versteigerung unter den Voraussetzungen des § 20 Abs 7 ...
Bei Verletzung des rechtlichen Gehörs zu einzelnen Beweisergebnissen muss im Rekurs konkret dargelegt werden, welches weitere Vorbringen erstattet bzw welche weiteren Beweismittel beantragt worden wären
Der VwGH kann auch eine ordentliche Revision annehmen, die von einer anderen als der in der Zulässigkeitsbegründung des VwG in der Revision angesprochenen, grundsätzlichen Rechtsfrage abhängt
Für die "sinngemäße" Anwendung des § 6 AVG im Verfahren der Verwaltungsgerichte nach dem VwGVG (§ 17 VwGVG) ergibt sich, dass die Weiterleitung eines Anbringens nach dieser Bestimmung nicht als verfahrensabschließender Beschluss, sondern als - wenngleich ebenfalls in Beschlussform zu treffende ...
Ein Rechtsanspruch auf amtswegige Wiederaufnahme besteht nicht
Ein unbedingter Vorrang des Aufhebungsantrags nach § 399 Abs 1 Z 2 EO vor der Oppositionsklage besteht nicht; es besteht vielmehr ein Wahlrecht des Schuldners zwischen Oppositionsklage und Aufhebungsantrag
Ab dem Zeitpunkt, ab dem ein Exekutionsverfahren über den identen Anspruch anhängig ist, ist nur mehr die Oppositionsklage zur Feststellung des Erlöschens oder der Hemmung des Anspruchs zulässig
Anders als bei einer Wiederversteigerung, mit deren rechtskräftiger Anordnung die ursprüngliche Versteigerung gem § 154 Abs 2 zweiter Satz EO ihre Wirksamkeit verliert, kann im Fall einer erneuten Versteigerung nach § 20 TirGVG die erste Versteigerung unter den Voraussetzungen des § 20 Abs 7 ...
Es wäre wenig plausibel, einer Klage insgesamt die Genehmigung zu verweigern, weil nur einzelne Teilbegehren mit selbständigen Anspruchsgrundlagen aussichtslos erscheinen
Bei Verletzung des rechtlichen Gehörs zu einzelnen Beweisergebnissen muss im Rekurs konkret dargelegt werden, welches weitere Vorbringen erstattet bzw welche weiteren Beweismittel beantragt worden wären

