Bei der Prüfung einer Handlung auf ihre konkludente Aussage ist Vorsicht geboten, weil die Gefahr besteht, dass dem Handelnden Äußerungen unterstellt werden, die nicht in seinem Sinn gelegen sind
Für den Bauunternehmer hat die Versicherung den Zweck, ihn davor zu schützen, dass er bei unvorhergesehenen Schäden eine bereits ordnungsgemäß erbrachte Leistung oder Teilleistung auf seine Kosten noch einmal erbringen muss, um einen Anspruch auf Vergütung zu haben und um ihm zumindest das ...
Bei einer „Gesamthandforderung“ iSd § 890 Satz 2 ABGB kann die Leistung schuldbefreiend nur allen Gläubigern gemeinsam erbracht werden; schuldbefreiend ist aber auch eine Leistung an den von den anderen bevollmächtigten Gläubiger
In einer formlosen Übernahme (etwa durch tatsächliche Benützung des Werks) liegt in schlüssiges Abgehen von der Vereinbarung der förmlichen Übernahme
Unter die Rettungspflicht und demnach auch unter den Begriff Rettungskosten fallen nur Kosten, die der Abwehr jener Schäden dienen, die der Versicherer zu decken hätte; von vornherein nicht unter den Begriff der Rettungskosten fallen all jene Ausgaben, die „sowieso“, dh ohne Rücksicht auf die ...
Die besondere Herausstellung in § 45 Abs 1 Z 1 KFG, dass Fahrten zur Überführung eines Fahrzeugs an einen anderen Ort nur dann Probefahrten sind, „wenn diese Überführung im Rahmen des Geschäftsbetriebs erfolgt“, gestattet nicht den (argumento e contrario) zu ziehenden Schluss, dass dieser ...
Ein Treuhandvertrag über einen GmbH-Geschäftsanteil bedarf auch dann keines Notariatsaktes, wenn in ihm eine Verpflichtung zur Rückabtretung bei Beendigung der Treuhand enthalten ist
Stellt der Werkbesteller dem Unternehmer (Architekten-)Pläne zur Verfügung, trifft den Werkunternehmer nur dann eine Warnpflicht, wenn ihm eine unklare und regelwidrige Situation in den übermittelten Plänen als „offenbare Untauglichkeit des vom Besteller gegebenen Stoffs“ auffallen musste
Bei der Prüfung einer Handlung auf ihre konkludente Aussage ist Vorsicht geboten, weil die Gefahr besteht, dass dem Handelnden Äußerungen unterstellt werden, die nicht in seinem Sinn gelegen sind
Unter die Rettungspflicht und demnach auch unter den Begriff Rettungskosten fallen nur Kosten, die der Abwehr jener Schäden dienen, die der Versicherer zu decken hätte; von vornherein nicht unter den Begriff der Rettungskosten fallen all jene Ausgaben, die „sowieso“, dh ohne Rücksicht auf die ...
Für den Bauunternehmer hat die Versicherung den Zweck, ihn davor zu schützen, dass er bei unvorhergesehenen Schäden eine bereits ordnungsgemäß erbrachte Leistung oder Teilleistung auf seine Kosten noch einmal erbringen muss, um einen Anspruch auf Vergütung zu haben und um ihm zumindest das ...
Die besondere Herausstellung in § 45 Abs 1 Z 1 KFG, dass Fahrten zur Überführung eines Fahrzeugs an einen anderen Ort nur dann Probefahrten sind, „wenn diese Überführung im Rahmen des Geschäftsbetriebs erfolgt“, gestattet nicht den (argumento e contrario) zu ziehenden Schluss, dass dieser ...
Bei einer „Gesamthandforderung“ iSd § 890 Satz 2 ABGB kann die Leistung schuldbefreiend nur allen Gläubigern gemeinsam erbracht werden; schuldbefreiend ist aber auch eine Leistung an den von den anderen bevollmächtigten Gläubiger
Ein Treuhandvertrag über einen GmbH-Geschäftsanteil bedarf auch dann keines Notariatsaktes, wenn in ihm eine Verpflichtung zur Rückabtretung bei Beendigung der Treuhand enthalten ist
In einer formlosen Übernahme (etwa durch tatsächliche Benützung des Werks) liegt in schlüssiges Abgehen von der Vereinbarung der förmlichen Übernahme
Stellt der Werkbesteller dem Unternehmer (Architekten-)Pläne zur Verfügung, trifft den Werkunternehmer nur dann eine Warnpflicht, wenn ihm eine unklare und regelwidrige Situation in den übermittelten Plänen als „offenbare Untauglichkeit des vom Besteller gegebenen Stoffs“ auffallen musste

