Ausführungen zur Wertanpassungsklausel
Weicht eine Klausel von dispositiven Rechtsvorschriften ab, liegt eine gröbliche Benachteiligung eines Vertragspartners iSd § 879 Abs 3 ABGB schon dann vor, wenn es für die Abweichung keine sachliche Rechtfertigung gibt; dies ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn die dem Vertragspartner zugedachte ...
Bei der Prüfung der Frage, ob eine Diagnose korrekt erstellt wurde, ist entscheidend, wie ein verantwortlicher Arzt in der konkreten Situation vorgegangen wäre; weitergehende Untersuchungen können dort nicht verlangt werden, wo nach den Umständen des konkreten Falls keine Anhaltspunkte oder ...
Es ist mittlerweile gefestigte Rsp des OGH, dass eine Bank, die Effektengeschäfte ausführt, für die mangelhafte Beratung ihrer Kunden durch ein von ihr beigezogenes („kundennäheres“) Wertpapierdienstleistungsunternehmen haftet, wenn deren Mitarbeiter konkrete Anhaltspunkte dafür hatten oder ...
Der Gestaltungsspielraum des Unternehmers muss im Vertrag klar umschrieben sein; allgemein darf eine Entgeltänderung gem § 6 Abs 1 Z 5 KSchG nur dann erfolgen, wenn sie auch sachlich gerechtfertigt ist, etwa durch betriebswirtschaftliche oder vergleichbare Gründe
Ein Abstellen auf die subjektive Erkennbarkeit gerade für den anderen Teil ist ausgeschlossen
Sind die Wertpapiere noch nicht verkauft, so besteht beim Anlegerschaden kein Wahlrecht zwischen Naturalersatz und Differenzanspruch
Wenn die Vorinstanzen im vorliegenden Fall in Anbetracht des Umstands, dass die gegenständliche Reparatur etwa zwei Jahre vor dem späteren Verkauf des Flugzeugs an den nunmehrigen Kläger erfolgte, zu dem Ergebnis gelangten, dass der Kläger nicht in den Schutzbereich des damals abgeschlossen ...
Ausführungen zur Wertanpassungsklausel
Der Gestaltungsspielraum des Unternehmers muss im Vertrag klar umschrieben sein; allgemein darf eine Entgeltänderung gem § 6 Abs 1 Z 5 KSchG nur dann erfolgen, wenn sie auch sachlich gerechtfertigt ist, etwa durch betriebswirtschaftliche oder vergleichbare Gründe
Weicht eine Klausel von dispositiven Rechtsvorschriften ab, liegt eine gröbliche Benachteiligung eines Vertragspartners iSd § 879 Abs 3 ABGB schon dann vor, wenn es für die Abweichung keine sachliche Rechtfertigung gibt; dies ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn die dem Vertragspartner zugedachte ...
Ein Abstellen auf die subjektive Erkennbarkeit gerade für den anderen Teil ist ausgeschlossen
Bei der Prüfung der Frage, ob eine Diagnose korrekt erstellt wurde, ist entscheidend, wie ein verantwortlicher Arzt in der konkreten Situation vorgegangen wäre; weitergehende Untersuchungen können dort nicht verlangt werden, wo nach den Umständen des konkreten Falls keine Anhaltspunkte oder ...
Sind die Wertpapiere noch nicht verkauft, so besteht beim Anlegerschaden kein Wahlrecht zwischen Naturalersatz und Differenzanspruch
Es ist mittlerweile gefestigte Rsp des OGH, dass eine Bank, die Effektengeschäfte ausführt, für die mangelhafte Beratung ihrer Kunden durch ein von ihr beigezogenes („kundennäheres“) Wertpapierdienstleistungsunternehmen haftet, wenn deren Mitarbeiter konkrete Anhaltspunkte dafür hatten oder ...
Wenn die Vorinstanzen im vorliegenden Fall in Anbetracht des Umstands, dass die gegenständliche Reparatur etwa zwei Jahre vor dem späteren Verkauf des Flugzeugs an den nunmehrigen Kläger erfolgte, zu dem Ergebnis gelangten, dass der Kläger nicht in den Schutzbereich des damals abgeschlossen ...

