Auch größere Einkäufe von Bekleidung und Schuhen sind nicht als fehlendes Vermögen in die Aufteilung einzubeziehen, wenn sie dem Lebensstil der Ehegatten und dem persönlichen Bedarf während der Ehe entsprechen
Die jüngere Rsp geht von einem gemäßigteren Verständnis der iZm dem dringenden Eigenbedarf ausgeformten Begriffe „Notstand“ und „Existenzgefährdung“ aus; dennoch ist - auch nach der jüngeren Rsp - ein strenger Maßstab anzulegen
Der Umstand, dass die stRsp des OGH von einer Lehrmeinung, der das Berufungsgericht ohnedies nicht folgt, abgelehnt wird, bildet für sich allein keinen Grund für die Zulässigkeit einer Revision; das gilt hier umso mehr, als sich die wesentliche Begründung für die zur Rsp des OGH gegenteilige ...
Ein Versorgungsunternehmen muss (selbst wenn es Monopolstellung hat) die Versorgung aufgrund der Altverträge nicht fortsetzen, wenn das gesamte Unternehmen aus diesem Grund nur mehr defizitär geführt werden kann; selbst vorwerfbare, weil vorhersehbare Fehleinschätzungen (Kalkulationsfehler), die ...
Beabsichtigt ein ehemaliger Ehegatte, weiterhin im Haus zu wohnen und ist in absehbarer Zeit kein Verkaufserlös zu erwarten, kann es der Billigkeit entsprechen, vom höheren Verkehrswert zu Gunsten des niedrigeren Sachwerts abzuweichen, keinesfalls jedoch zu Gunsten eines höheren Sachwerts
Kennt ein Mieter von Geschäftsräumlichkeiten noch vor Übergabe des Bestandobjekts und Beginn des Dauerschuldverhältnisses die für die Festlegung des Hauptmietzinses wesentlichen Faktoren und verpflichtet er sich trotz dieses Wissens in einem Vergleich zur Zahlung zunächst eines Teils, sodann ...
Ob und in welchem Grad dauernde Invalidität nach Art 7.1 AUVB 2003 besteht, bildet eine vom Erstgericht unabhängig von der sozialversicherungsrechtlich gegebenen Invalidität des Klägers zu beurteilende Tatfrage
Mit Rücksicht auf die von der Beklagten österreichweit angebotenen Leistungen ist die begehrte Veröffentlichung der zu unterlassenden Klauseln in einer bundesweit erscheinenden Tageszeitung angemessen
Auch größere Einkäufe von Bekleidung und Schuhen sind nicht als fehlendes Vermögen in die Aufteilung einzubeziehen, wenn sie dem Lebensstil der Ehegatten und dem persönlichen Bedarf während der Ehe entsprechen
Beabsichtigt ein ehemaliger Ehegatte, weiterhin im Haus zu wohnen und ist in absehbarer Zeit kein Verkaufserlös zu erwarten, kann es der Billigkeit entsprechen, vom höheren Verkehrswert zu Gunsten des niedrigeren Sachwerts abzuweichen, keinesfalls jedoch zu Gunsten eines höheren Sachwerts
Die jüngere Rsp geht von einem gemäßigteren Verständnis der iZm dem dringenden Eigenbedarf ausgeformten Begriffe „Notstand“ und „Existenzgefährdung“ aus; dennoch ist - auch nach der jüngeren Rsp - ein strenger Maßstab anzulegen
Kennt ein Mieter von Geschäftsräumlichkeiten noch vor Übergabe des Bestandobjekts und Beginn des Dauerschuldverhältnisses die für die Festlegung des Hauptmietzinses wesentlichen Faktoren und verpflichtet er sich trotz dieses Wissens in einem Vergleich zur Zahlung zunächst eines Teils, sodann ...
Der Umstand, dass die stRsp des OGH von einer Lehrmeinung, der das Berufungsgericht ohnedies nicht folgt, abgelehnt wird, bildet für sich allein keinen Grund für die Zulässigkeit einer Revision; das gilt hier umso mehr, als sich die wesentliche Begründung für die zur Rsp des OGH gegenteilige ...
Ob und in welchem Grad dauernde Invalidität nach Art 7.1 AUVB 2003 besteht, bildet eine vom Erstgericht unabhängig von der sozialversicherungsrechtlich gegebenen Invalidität des Klägers zu beurteilende Tatfrage
Ein Versorgungsunternehmen muss (selbst wenn es Monopolstellung hat) die Versorgung aufgrund der Altverträge nicht fortsetzen, wenn das gesamte Unternehmen aus diesem Grund nur mehr defizitär geführt werden kann; selbst vorwerfbare, weil vorhersehbare Fehleinschätzungen (Kalkulationsfehler), die ...
Mit Rücksicht auf die von der Beklagten österreichweit angebotenen Leistungen ist die begehrte Veröffentlichung der zu unterlassenden Klauseln in einer bundesweit erscheinenden Tageszeitung angemessen

