Dies gilt auch dann, wenn die Weiterleitung nicht ohne unnötigen Aufschub erfolgt, somit selbst bei erwiesenem Verschulden der Behörde an der nicht fristgerechten Weiterleitung
Mit dem bloßen Hinweis auf eine uneinheitliche Judikatur der Verwaltungsgerichte wird für sich genommen noch keine grundsätzliche Rechtsfrage aufgezeigt
Da nunmehr eine Sanierung von inhaltlichen Mängeln des Exekutionstitels möglich ist, kann auch die mangelnde örtliche und inhaltliche Determinierung jener Maßnahmen, die die Beklagte aufgrund des Exekutionstitels zu ergreifen hat, durch Titelergänzungsklage nach § 10 EO saniert werden
Wenn der Kläger die Bewertung in der Klage nur auf den Streitwert nach RATG und GGG bezieht, kommt der Zweifelsstreitwert nach § 56 Abs 2 JN zur Anwendung
Die Revisionslegitimation der Gemeinde in Bezug auf eine Entscheidung eines Verwaltungsgerichtes über eine Beschwerde gegen einen gemeindebehördlichen Bescheid im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde kann sich daher nicht auf Art 119a Abs 9 zweiter Satz B-VG stützen, weil diese Bestimmung nach ...
Nach stRsp des VwGH war § 33 Abs 1 VwGG in der Fassung vor dem BGBl I Nr 33/2013 nicht nur auf die Fälle der formellen Klaglosstellung beschränkt; ein Einstellungsfall (wegen Gegenstandslosigkeit) lag insbesondere auch dann vor, wenn der Bf kein rechtliches Interesse mehr an einer ...
Ein rechtliches Interesse setzt insbesondere nicht voraus, dass der dem angedrohten Regressanspruch zugrunde liegende rechtserzeugende Sachverhalt sich schlüssig aus dem Vorbringen des Prozessgegners der Hauptpartei ergibt und/oder zu den notwendigen Elementen der Entscheidung in diesem Prozess ...
Insolvenzentgelt für Ansprüche aus nicht ausgeglichenen Zeitguthaben gebührt nur dann, wenn die abzugeltenden Arbeitsstunden in den im ersten Satz des § 3a IESG genannten Zeiträumen (idR 6 Monate) geleistet wurden
Dies gilt auch dann, wenn die Weiterleitung nicht ohne unnötigen Aufschub erfolgt, somit selbst bei erwiesenem Verschulden der Behörde an der nicht fristgerechten Weiterleitung
Die Revisionslegitimation der Gemeinde in Bezug auf eine Entscheidung eines Verwaltungsgerichtes über eine Beschwerde gegen einen gemeindebehördlichen Bescheid im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde kann sich daher nicht auf Art 119a Abs 9 zweiter Satz B-VG stützen, weil diese Bestimmung nach ...
Mit dem bloßen Hinweis auf eine uneinheitliche Judikatur der Verwaltungsgerichte wird für sich genommen noch keine grundsätzliche Rechtsfrage aufgezeigt
Nach stRsp des VwGH war § 33 Abs 1 VwGG in der Fassung vor dem BGBl I Nr 33/2013 nicht nur auf die Fälle der formellen Klaglosstellung beschränkt; ein Einstellungsfall (wegen Gegenstandslosigkeit) lag insbesondere auch dann vor, wenn der Bf kein rechtliches Interesse mehr an einer ...
Da nunmehr eine Sanierung von inhaltlichen Mängeln des Exekutionstitels möglich ist, kann auch die mangelnde örtliche und inhaltliche Determinierung jener Maßnahmen, die die Beklagte aufgrund des Exekutionstitels zu ergreifen hat, durch Titelergänzungsklage nach § 10 EO saniert werden
Ein rechtliches Interesse setzt insbesondere nicht voraus, dass der dem angedrohten Regressanspruch zugrunde liegende rechtserzeugende Sachverhalt sich schlüssig aus dem Vorbringen des Prozessgegners der Hauptpartei ergibt und/oder zu den notwendigen Elementen der Entscheidung in diesem Prozess ...
Wenn der Kläger die Bewertung in der Klage nur auf den Streitwert nach RATG und GGG bezieht, kommt der Zweifelsstreitwert nach § 56 Abs 2 JN zur Anwendung
Insolvenzentgelt für Ansprüche aus nicht ausgeglichenen Zeitguthaben gebührt nur dann, wenn die abzugeltenden Arbeitsstunden in den im ersten Satz des § 3a IESG genannten Zeiträumen (idR 6 Monate) geleistet wurden

