Die Beurteilung der Voraussetzungen des § 1 Abs 2 Z 5 MRG hängt von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls ab; gerade in diesem Bereich ist nach der Verschiedenartigkeit der Problemlagen zu differenzieren; entscheidend ist letztlich die Verkehrsauffassung
Jedenfalls in den Fällen, in denen der Mieter schon mangels ausreichenden Vorbringens zu den Voraussetzungen des § 33 Abs 2 und 3 MRG die vorzeitige Auflösung eines befristeten Mietverhältnisses wegen Zahlungsrückständen nach § 1118 zweiter Fall ABGB nicht mehr ex tunc beseitigen kann, ...
Sog „reine“ Vermögensschäden, das sind Schäden, die weder durch einen versicherten Personenschaden noch durch einen versicherten Sachschaden entstanden sind, sind nach Art 1.2.1.1 AHVB 2007 nicht mitversichert; es kommt auf den Ursachenzusammenhang an; ist der betreffende Vermögensschaden ...
Im vorliegenden Fall weist schon die exorbitante Höhe der einzelnen - mit einer Ausnahme aufeinanderfolgenden - Monatsraten von 20.000 EUR, die für einen „Normalverdiener“ aus seinem Einkommen auch nicht annähernd leistbar sind, ganz offenkundig auf ein mögliches Missverhältnis hin; war ...
Erst mit der vom Vermieter erklärten Fälligstellung ist Verzug eingetreten, weshalb auch erst ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen verlangt werden kann
Dienstleistungen wie die Erteilung von Auskünften, die Entgegennahme und Ausfolgung von Waren, die Bestellung von Eintrittskarten oder Dienstleistung anderer Firmen (Babysitter) sind keine Maßnahmen der Liegenschaftsverwaltung, die mit der Verwendung allgemeiner Teile der Liegenschaft in ...
Ein Kfz-Leasingvertrag mit Kilometerabrechnung, bei dem der Leasingnehmer die Erhaltungspflicht trägt und verschuldensunabhängig für einen vereinbarten Zustand und eine Kilometerzahl einzustehen hat, berücksichtigt sowohl das Finanzierungselement als auch das Amortisationsinteresse und ist schon ...
Den Gläubiger treffen keine Nachforschungspflichten, die über die mit der notwendigen kaufmännischen Sorgfalt durchgeführte Bonitätsprüfung hinausgehen
Die Beurteilung der Voraussetzungen des § 1 Abs 2 Z 5 MRG hängt von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls ab; gerade in diesem Bereich ist nach der Verschiedenartigkeit der Problemlagen zu differenzieren; entscheidend ist letztlich die Verkehrsauffassung
Erst mit der vom Vermieter erklärten Fälligstellung ist Verzug eingetreten, weshalb auch erst ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen verlangt werden kann
Jedenfalls in den Fällen, in denen der Mieter schon mangels ausreichenden Vorbringens zu den Voraussetzungen des § 33 Abs 2 und 3 MRG die vorzeitige Auflösung eines befristeten Mietverhältnisses wegen Zahlungsrückständen nach § 1118 zweiter Fall ABGB nicht mehr ex tunc beseitigen kann, ...
Dienstleistungen wie die Erteilung von Auskünften, die Entgegennahme und Ausfolgung von Waren, die Bestellung von Eintrittskarten oder Dienstleistung anderer Firmen (Babysitter) sind keine Maßnahmen der Liegenschaftsverwaltung, die mit der Verwendung allgemeiner Teile der Liegenschaft in ...
Sog „reine“ Vermögensschäden, das sind Schäden, die weder durch einen versicherten Personenschaden noch durch einen versicherten Sachschaden entstanden sind, sind nach Art 1.2.1.1 AHVB 2007 nicht mitversichert; es kommt auf den Ursachenzusammenhang an; ist der betreffende Vermögensschaden ...
Ein Kfz-Leasingvertrag mit Kilometerabrechnung, bei dem der Leasingnehmer die Erhaltungspflicht trägt und verschuldensunabhängig für einen vereinbarten Zustand und eine Kilometerzahl einzustehen hat, berücksichtigt sowohl das Finanzierungselement als auch das Amortisationsinteresse und ist schon ...
Im vorliegenden Fall weist schon die exorbitante Höhe der einzelnen - mit einer Ausnahme aufeinanderfolgenden - Monatsraten von 20.000 EUR, die für einen „Normalverdiener“ aus seinem Einkommen auch nicht annähernd leistbar sind, ganz offenkundig auf ein mögliches Missverhältnis hin; war ...
Den Gläubiger treffen keine Nachforschungspflichten, die über die mit der notwendigen kaufmännischen Sorgfalt durchgeführte Bonitätsprüfung hinausgehen

