Ohne Bedeutung ist im Allgemeinen der Zeitpunkt der Antragstellung; daraus kann auch der Umstand folgen, dass ein ursprünglich zulässiger Antrag durch eine Änderung der Rechtslage unzulässig wird und zurückgewiesen werden muss
Für eine Änderung und/oder Durchsetzung der Kostentragungsverpflichtung iZm Erhaltung und Betrieb von Eisenbahnkreuzungen steht der ordentliche Rechtsweg nicht offen, weil sämtliche mit der Kostentragung verbundenen zivilrechtlichen Ansprüche von der Verwaltungsbehörde zu beurteilen sind
Wenn der Anspruch gegen das Organ selbst gerichtet wird, wiewohl dieses den Schaden in Vollziehung der Gesetze zufügte, ist der Rechtsweg gegen das Organ unzulässig; auch eine subsidiäre Geltendmachung nach allgemeinen Bestimmungen des bürgerlichen Rechts kommt nicht in Betracht; ist aber die ...
Die einmalige Korrekturmöglichkeit der Antragstellung gem § 26a KBGG gilt nur für erstmalige Antragstellungen ab 1.
Die Entscheidung über die Zuerkennung der vorläufigen Verbindlichkeit (oder Vollstreckbarkeit) kann von Amts wegen geändert werden; der Rechtsmittelwerber kann eine solche Abänderung nur anregen
Jedenfalls für den Fall, in dem der nunmehrige Kläger die Bekämpfung des gegen ihn im Vorprozess erlassenen Zahlungsbefehls durch rechtzeitige Einspruchserhebung unterlassen hat, kann der von Jelinek vertretenen Auffassung, § 530 Abs 1 Z 5 ZPO sei analog auch auf den Fall anzuwenden, dass eine ...
Wesentlich ist das Einlangen in der Einlaufstelle
Unter Leistungen der Sozialhilfe sind nur die nach den Sozialhilfegesetzen zu gewährenden Leistungen der öffentlich-rechtlichen Sozialhilfeträger, unter Leistungen der freien Wohlfahrtspflege nur die Leistungen der von den Sozialhilfeträgern verschiedenen Träger der freien Wohlfahrtspflege zu ...
Ohne Bedeutung ist im Allgemeinen der Zeitpunkt der Antragstellung; daraus kann auch der Umstand folgen, dass ein ursprünglich zulässiger Antrag durch eine Änderung der Rechtslage unzulässig wird und zurückgewiesen werden muss
Die Entscheidung über die Zuerkennung der vorläufigen Verbindlichkeit (oder Vollstreckbarkeit) kann von Amts wegen geändert werden; der Rechtsmittelwerber kann eine solche Abänderung nur anregen
Für eine Änderung und/oder Durchsetzung der Kostentragungsverpflichtung iZm Erhaltung und Betrieb von Eisenbahnkreuzungen steht der ordentliche Rechtsweg nicht offen, weil sämtliche mit der Kostentragung verbundenen zivilrechtlichen Ansprüche von der Verwaltungsbehörde zu beurteilen sind
Jedenfalls für den Fall, in dem der nunmehrige Kläger die Bekämpfung des gegen ihn im Vorprozess erlassenen Zahlungsbefehls durch rechtzeitige Einspruchserhebung unterlassen hat, kann der von Jelinek vertretenen Auffassung, § 530 Abs 1 Z 5 ZPO sei analog auch auf den Fall anzuwenden, dass eine ...
Wenn der Anspruch gegen das Organ selbst gerichtet wird, wiewohl dieses den Schaden in Vollziehung der Gesetze zufügte, ist der Rechtsweg gegen das Organ unzulässig; auch eine subsidiäre Geltendmachung nach allgemeinen Bestimmungen des bürgerlichen Rechts kommt nicht in Betracht; ist aber die ...
Wesentlich ist das Einlangen in der Einlaufstelle
Die einmalige Korrekturmöglichkeit der Antragstellung gem § 26a KBGG gilt nur für erstmalige Antragstellungen ab 1.
Unter Leistungen der Sozialhilfe sind nur die nach den Sozialhilfegesetzen zu gewährenden Leistungen der öffentlich-rechtlichen Sozialhilfeträger, unter Leistungen der freien Wohlfahrtspflege nur die Leistungen der von den Sozialhilfeträgern verschiedenen Träger der freien Wohlfahrtspflege zu ...

