Die Kenntnis des Sachverhaltes, der den Grund des Entschädigungsanspruches darstellt, beginnt erst, wenn dem Beschädigten der Sachverhalt soweit bekannt wurde, dass er eine Klage mit Aussicht auf Erfolg anstellen hätte können
Die beklagte Entschädigungseinrichtung hat auch dafür einzustehen, dass eine Wertpapierfirma eine Tochtergesellschaft gründet und über diese Anlegermittel verbotener Weise hält
Im vorliegenden Fall war die Gefahrenquelle leicht erkennbar; mit einem Verhalten, wie es zum konkreten Unfall führte, musste die Erstbeklagte als Wegehalterin keinesfalls rechnen; auf dieser Grundlage ist die Beurteilung des Berufungsgerichts, dass noch keine grobe Fahrlässigkeit vorliege, ...
Geldbußen nach Besucherprotesten sind unzulässig, urteilt der VfGH
Hat der Beklagte dem Kläger entgegen seiner Verpflichtungen nicht alle für die Anlageentscheidung maßgeblichen Informationen erteilt, so war der Kläger - unabhängig von seiner Risikobereitschaft - aufgrund der ihm vorenthaltenen Informationen nicht in der Lage, das drohende Risiko umfänglich ...
Geeignet ist ein Wertpapier nach § 44 Abs 2 WAG 2007 dann, wenn es drei Voraussetzungen erfüllt: Es muss den Anlagezielen des Kunden entsprechen, die mit dem Geschäft verbundenen Risiken müssen für den Kunden seinen Anlagezielen entsprechend finanziell tragbar sein und der Kunde muss in der ...
Wenn Ermittler Straftaten provozieren, gab es bisher als Ausgleich für Angeklagte mildere Sanktionen. Doch nun ist infrage gestellt, ob man die Beweise überhaupt verwenden darf
Verwaltungsgerichtshof verlangt ein Gutachten
Die Kenntnis des Sachverhaltes, der den Grund des Entschädigungsanspruches darstellt, beginnt erst, wenn dem Beschädigten der Sachverhalt soweit bekannt wurde, dass er eine Klage mit Aussicht auf Erfolg anstellen hätte können
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Die beklagte Entschädigungseinrichtung hat auch dafür einzustehen, dass eine Wertpapierfirma eine Tochtergesellschaft gründet und über diese Anlegermittel verbotener Weise hält
Geeignet ist ein Wertpapier nach § 44 Abs 2 WAG 2007 dann, wenn es drei Voraussetzungen erfüllt: Es muss den Anlagezielen des Kunden entsprechen, die mit dem Geschäft verbundenen Risiken müssen für den Kunden seinen Anlagezielen entsprechend finanziell tragbar sein und der Kunde muss in der ...
Im vorliegenden Fall war die Gefahrenquelle leicht erkennbar; mit einem Verhalten, wie es zum konkreten Unfall führte, musste die Erstbeklagte als Wegehalterin keinesfalls rechnen; auf dieser Grundlage ist die Beurteilung des Berufungsgerichts, dass noch keine grobe Fahrlässigkeit vorliege, ...
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