Der OGH nimmt ein „Angewiesensein“ iSd § 82 Abs 2 EheG nur an, wenn vitale Fragen der Existenz auf dem Spiel stehen, etwa bei drohender länger dauernder Obdachlosigkeit
Wenn in einem solchen Übereinkommen vorgesehen wäre, dass der Grund dem Bauführer zufallen sollte, der Grundeigentümer sich aber in der Folge nicht mehr an die Vereinbarung über die Überlassung des Grundes an den Bauführer hält, ist der Bauführer nach stRsp des OGH so zu behandeln, als ob ...
Die Zession ist ein kausales Verfügungsgeschäft und bedarf zu ihrer Rechtswirksamkeit eines gültigen Verpflichtungsgeschäfts; beides ist in grundbuchsfähiger Form nachzuweisen
Bereits die (konkludente) Einräumung von Mitbenutzungsrechten steht der Annahme eines unberechtigten Eingriffs durch den Beklagten als Voraussetzung für die von den Klägern erhobene Negatorienklage entgegen
Da nicht einmal die objektive Unrichtigkeit des Vergewaltigungsvorwurfs feststeht, führt auch die Tatsache, dass die Klägerin diese Anzeige nach den Feststellungen auch in Schädigungsabsicht erstattet hat, nicht zur Unterhaltsverwirkung; solange der Vorwurf nicht ausschließlich in ...
Auch dem Universalsukzessor nach § 142 UGB ist das Recht einzuräumen, eine Anmerkung gem § 53 GBG zu erwirken
Bei einer Zession nach §§ 1358 oder 1422 ABGB wird ein Höchstbetragspfandrecht zu einer Festbetragshypothek, wenn das Grundverhältnis zwischen Hypothekargläubiger und Hauptschuldner beendet wurde; ansonsten kann das Höchstbetragspfandrecht aber nur mit Zustimmung des Schuldners übertragen ...
Zur Rechtswirksamkeit eines im Umlaufverfahren gefassten Beschlusses ist es nicht erforderlich, dass die Initiatoren einer solchen Beschlussfassung vorweg einen Endtermin nennen, oder ein solcher für die Wohnungseigentümer zumindest bestimmbar ist
Der OGH nimmt ein „Angewiesensein“ iSd § 82 Abs 2 EheG nur an, wenn vitale Fragen der Existenz auf dem Spiel stehen, etwa bei drohender länger dauernder Obdachlosigkeit
Da nicht einmal die objektive Unrichtigkeit des Vergewaltigungsvorwurfs feststeht, führt auch die Tatsache, dass die Klägerin diese Anzeige nach den Feststellungen auch in Schädigungsabsicht erstattet hat, nicht zur Unterhaltsverwirkung; solange der Vorwurf nicht ausschließlich in ...
Wenn in einem solchen Übereinkommen vorgesehen wäre, dass der Grund dem Bauführer zufallen sollte, der Grundeigentümer sich aber in der Folge nicht mehr an die Vereinbarung über die Überlassung des Grundes an den Bauführer hält, ist der Bauführer nach stRsp des OGH so zu behandeln, als ob ...
Auch dem Universalsukzessor nach § 142 UGB ist das Recht einzuräumen, eine Anmerkung gem § 53 GBG zu erwirken
Die Zession ist ein kausales Verfügungsgeschäft und bedarf zu ihrer Rechtswirksamkeit eines gültigen Verpflichtungsgeschäfts; beides ist in grundbuchsfähiger Form nachzuweisen
Bei einer Zession nach §§ 1358 oder 1422 ABGB wird ein Höchstbetragspfandrecht zu einer Festbetragshypothek, wenn das Grundverhältnis zwischen Hypothekargläubiger und Hauptschuldner beendet wurde; ansonsten kann das Höchstbetragspfandrecht aber nur mit Zustimmung des Schuldners übertragen ...
Bereits die (konkludente) Einräumung von Mitbenutzungsrechten steht der Annahme eines unberechtigten Eingriffs durch den Beklagten als Voraussetzung für die von den Klägern erhobene Negatorienklage entgegen
Zur Rechtswirksamkeit eines im Umlaufverfahren gefassten Beschlusses ist es nicht erforderlich, dass die Initiatoren einer solchen Beschlussfassung vorweg einen Endtermin nennen, oder ein solcher für die Wohnungseigentümer zumindest bestimmbar ist

