Ein Antrag auf Feststellung, dass die gesetzliche Verfahrensdauer überschritten worden sei, ist zurückzuweisen, weil für eine derartige Feststellung durch den VwGH keine Rechtsgrundlage besteht
Unionsrecht. Ein Streitfall über den Ausbau einer Wasserstraße in Deutschland führte zu einer EuGH-Entscheidung, die Projektwerbern das Leben nicht leichter macht
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Es kommt in einem Fall, in dem das nach außen vertretungsbefugte Organ des (gesamten) Unternehmens zur Verantwortung gezogen wird, nicht auf den Ort an, an dem das Unternehmen betrieben wird (insbesondere nicht auf den Ort des Filialbetriebes); auch der Umstand, dass eine Zweigniederlassung im ...
Auftragsvergaben. Bei der bloßen Anmietung von Gebäuden, um Quartiere für Asylwerber zu schaffen, ist das Vergaberecht kein Thema – wohl aber bei Baumaßnahmen und Betreuungsleistungen
Aktuelle Regierungsvorlagen, Gesetzesinitiativen und Ministerialentwürfe
Die gesetzliche Auskunftspflicht ist nicht davon abhängig, dass rechtmäßiger Weise eine Bestrafung des Lenkers wegen einer Verwaltungsübertretung erfolgen darf; die Lenkeranfrage darf seitens der Behörde bloß nicht grundlos und somit willkürlich erfolgen
Die Erteilung einer Bewilligung iSd § 71 Wr BauO ist eine Ermessensentscheidung
Ein Antrag auf Feststellung, dass die gesetzliche Verfahrensdauer überschritten worden sei, ist zurückzuweisen, weil für eine derartige Feststellung durch den VwGH keine Rechtsgrundlage besteht
Auftragsvergaben. Bei der bloßen Anmietung von Gebäuden, um Quartiere für Asylwerber zu schaffen, ist das Vergaberecht kein Thema – wohl aber bei Baumaßnahmen und Betreuungsleistungen
Unionsrecht. Ein Streitfall über den Ausbau einer Wasserstraße in Deutschland führte zu einer EuGH-Entscheidung, die Projektwerbern das Leben nicht leichter macht
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BGBl-Langtitel der letzten Woche
Die gesetzliche Auskunftspflicht ist nicht davon abhängig, dass rechtmäßiger Weise eine Bestrafung des Lenkers wegen einer Verwaltungsübertretung erfolgen darf; die Lenkeranfrage darf seitens der Behörde bloß nicht grundlos und somit willkürlich erfolgen
Es kommt in einem Fall, in dem das nach außen vertretungsbefugte Organ des (gesamten) Unternehmens zur Verantwortung gezogen wird, nicht auf den Ort an, an dem das Unternehmen betrieben wird (insbesondere nicht auf den Ort des Filialbetriebes); auch der Umstand, dass eine Zweigniederlassung im ...
Die Erteilung einer Bewilligung iSd § 71 Wr BauO ist eine Ermessensentscheidung

