Die gleiche Beschaffenheit und die selbe Ursache eines Schadens können nur Anhaltspunkte für dessen Voraussehbarkeit geben, diese Umstände sind aber nicht allein maßgeblich; dies gilt auch in Fällen, in denen sowohl Primärschaden als auch der nunmehr zu beurteilende Folgeschaden Folgen einer ...
Belehrungs- und Beratungspflichten des Anwalts dürfen nicht überspannt werden; ob ein Rechtsanwalt im Einzelfall die gebotene Sorgfalt eingehalten hat, kann nur nach den Umständen des Einzelfalls geprüft werden
Die Ausnahme von der Verwertbarkeit für "sonstige Vermögenswerte" gem § 12 Abs 3 Z 6 Wr MSG 2010 bezieht sich nicht auf Liegenschaftsvermögen
Ein E-Mail, mit dem der Revisionswerber seine Äußerung zum Verspätungsvorhalt des VwGH übermittelt, ist gem § 1 Abs 1 der VwGH-EVV keine zulässige Form der elektronischen Einbringung von Schriftstücken
Es besteht keine Rechtspflicht, nicht zu flüchten; gibt der Flüchtende aber durch seine Flucht berechtigten Anlass zur Verfolgung, so schafft er für das verfolgende Organ eine Gefahrenlage und haftet aus Ingerenz
Das Hinzutreten eines - allenfalls auch krassen - Fehlverhaltens eines Arbeitnehmers, das in der Folge zu einem Arbeitsunfall geführt hat, vermag am Verschulden des Arbeitgebers an der nicht erfolgten Einrichtung eines wirksamen Kontrollsystems nichts zu ändern
Der bloße Verdacht einer Verwaltungsübertretung im Zeitpunkt der Beschlagnahme reicht für diese aus
Ungeachtet einer an sich fristgerechten Postaufgabe ist eine solche Revision als verspätet anzusehen, weil sie nicht an die zuständige Stelle adressiert war und somit das "Postlaufprivileg" des § 33 Abs 3 AVG nicht gegriffen hat
Die gleiche Beschaffenheit und die selbe Ursache eines Schadens können nur Anhaltspunkte für dessen Voraussehbarkeit geben, diese Umstände sind aber nicht allein maßgeblich; dies gilt auch in Fällen, in denen sowohl Primärschaden als auch der nunmehr zu beurteilende Folgeschaden Folgen einer ...
Es besteht keine Rechtspflicht, nicht zu flüchten; gibt der Flüchtende aber durch seine Flucht berechtigten Anlass zur Verfolgung, so schafft er für das verfolgende Organ eine Gefahrenlage und haftet aus Ingerenz
Belehrungs- und Beratungspflichten des Anwalts dürfen nicht überspannt werden; ob ein Rechtsanwalt im Einzelfall die gebotene Sorgfalt eingehalten hat, kann nur nach den Umständen des Einzelfalls geprüft werden
Das Hinzutreten eines - allenfalls auch krassen - Fehlverhaltens eines Arbeitnehmers, das in der Folge zu einem Arbeitsunfall geführt hat, vermag am Verschulden des Arbeitgebers an der nicht erfolgten Einrichtung eines wirksamen Kontrollsystems nichts zu ändern
Die Ausnahme von der Verwertbarkeit für "sonstige Vermögenswerte" gem § 12 Abs 3 Z 6 Wr MSG 2010 bezieht sich nicht auf Liegenschaftsvermögen
Der bloße Verdacht einer Verwaltungsübertretung im Zeitpunkt der Beschlagnahme reicht für diese aus
Ein E-Mail, mit dem der Revisionswerber seine Äußerung zum Verspätungsvorhalt des VwGH übermittelt, ist gem § 1 Abs 1 der VwGH-EVV keine zulässige Form der elektronischen Einbringung von Schriftstücken
Ungeachtet einer an sich fristgerechten Postaufgabe ist eine solche Revision als verspätet anzusehen, weil sie nicht an die zuständige Stelle adressiert war und somit das "Postlaufprivileg" des § 33 Abs 3 AVG nicht gegriffen hat

