§ 25c KSchG sieht keine Aufklärungspflicht hinsichtlich „des Umfangs des Geschäfts“ vor
Das Ausmaß der Pflicht zur Überprüfung der Richtigkeit der Angaben und Weisungen des Werkbestellers richtet sich nach den Fachkenntnissen, die der Werkunternehmer zu vertreten hat und nach der Zumutbarkeit der Durchführung solcher Prüfungsmaßnahmen
Erlangt der Geschädigte vor Ablauf der objektiven zehnjährigen Verjährungsfrist Kenntnis vom Schaden, hat er seinen Anspruch bei sonstiger Verjährung dennoch innerhalb dieser Frist geltend zu machen, sofern die dreijährige (subjektive) Frist nicht noch früher abläuft und die Verjährung ...
Nach den getroffenen Feststellungen fiel der Klägerin und ihrem Ehegatten der drastische Wertverlust der Immobilienaktien auf, als die Klägerin spätestens im März 2008 den Depotauszug für das Kalenderjahr 2007 erhielt; ihnen beiden wurde zu diesem Zeitpunkt klar, dass sie in volatile ...
Die Anerkennungsfiktion iSd Punktes 8.2.3.3. gilt nur für Regiebestätigungen gem Punkt 6.4.3. der ÖNORM B 2110, also für tägliche Aufzeichnungen des Auftragnehmers, die dem Auftraggeber binnen einer Frist von sieben Tagen zur Bestätigung und Anerkennung der Art und des Ausmaßes übergeben ...
Eine Kreditsumme muss nicht bar ausgezahlt werden; der Kreditgeber kann seine Pflicht aus dem Kreditvertrag statt durch Barzahlung auch durch Verschaffung von Buchgeld erfüllen, wenn der Gläubiger damit einverstanden ist (§ 1414 ABGB)
Da im Regelfall die Kursentwicklung keine sicheren Schlüsse des einzelnen Anlegers auf Unternehmenswert und objektiven Wert seiner Beteiligung zulässt, wird eine schuldhafte Verletzung der Verkaufs- oder Behalteobliegenheit des Anlegers nur in besonderen Fallkonstellationen zu bejahen sein
Sind die Gesellschafter solidarisch zur Erfüllung eines Vertrags verpflichtet, so ist das Verschulden des einen Gesellschafters der GesbR und damit den anderen Gesellschaftern nach § 1313a ABGB zuzurechnen; dabei entsteht eine solidarische Haftung für Schäden, die aus Anlass einer ...
§ 25c KSchG sieht keine Aufklärungspflicht hinsichtlich „des Umfangs des Geschäfts“ vor
Die Anerkennungsfiktion iSd Punktes 8.2.3.3. gilt nur für Regiebestätigungen gem Punkt 6.4.3. der ÖNORM B 2110, also für tägliche Aufzeichnungen des Auftragnehmers, die dem Auftraggeber binnen einer Frist von sieben Tagen zur Bestätigung und Anerkennung der Art und des Ausmaßes übergeben ...
Das Ausmaß der Pflicht zur Überprüfung der Richtigkeit der Angaben und Weisungen des Werkbestellers richtet sich nach den Fachkenntnissen, die der Werkunternehmer zu vertreten hat und nach der Zumutbarkeit der Durchführung solcher Prüfungsmaßnahmen
Eine Kreditsumme muss nicht bar ausgezahlt werden; der Kreditgeber kann seine Pflicht aus dem Kreditvertrag statt durch Barzahlung auch durch Verschaffung von Buchgeld erfüllen, wenn der Gläubiger damit einverstanden ist (§ 1414 ABGB)
Erlangt der Geschädigte vor Ablauf der objektiven zehnjährigen Verjährungsfrist Kenntnis vom Schaden, hat er seinen Anspruch bei sonstiger Verjährung dennoch innerhalb dieser Frist geltend zu machen, sofern die dreijährige (subjektive) Frist nicht noch früher abläuft und die Verjährung ...
Da im Regelfall die Kursentwicklung keine sicheren Schlüsse des einzelnen Anlegers auf Unternehmenswert und objektiven Wert seiner Beteiligung zulässt, wird eine schuldhafte Verletzung der Verkaufs- oder Behalteobliegenheit des Anlegers nur in besonderen Fallkonstellationen zu bejahen sein
Nach den getroffenen Feststellungen fiel der Klägerin und ihrem Ehegatten der drastische Wertverlust der Immobilienaktien auf, als die Klägerin spätestens im März 2008 den Depotauszug für das Kalenderjahr 2007 erhielt; ihnen beiden wurde zu diesem Zeitpunkt klar, dass sie in volatile ...
Sind die Gesellschafter solidarisch zur Erfüllung eines Vertrags verpflichtet, so ist das Verschulden des einen Gesellschafters der GesbR und damit den anderen Gesellschaftern nach § 1313a ABGB zuzurechnen; dabei entsteht eine solidarische Haftung für Schäden, die aus Anlass einer ...

